■ Kurdenfamilie: Keine Abschiebung
Berlin (taz) – Eine kurdische Familie, die vor drohender Abschiebung in die Türkei in einer Kirche in Heidelberg-Rohrbach Asyl suchte, darf nicht abgeschoben werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, wie „amnesty international“ mitteilte. Der Familienvater war als aktiver kurdischer Widerständler in der Türkei mehrfach gefoltert worden. Sein Asylantrag wurde trotzdem rechtskräftig abgelehnt.
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