piwik no script img

■ KurdenErneute Festnahme

Karlsruhe (dpa) – Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat erneut gegen einen mutmaßlichen Top-Funktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erlassen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft befindet sich der 45jährige Kurde bereits seit Mittwoch in Untersuchungshaft. Er soll seit Mai 1994 als Gebietsverantwortlicher der PKK für den Raum Stuttgart tätig gewesen sein. Er sei professioneller Kader der Partei und trage deshalb auch Bestrafungsaktionen gegen „Abweichler und Verräter“ verantwortlich mit, hieß es weiter.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen