piwik no script img

■ Kurden-ProzeßÜber Motive geäußert

München (AP) – Im Münchner Kurden-Prozeß gegen die 13 Besetzer des türkischen Generalkonsulats vom Juni 1993 hat ein Angeklagter der türkischen Regierung gestern grausame Folter- und Haftmethoden vorgeworfen. Der 29jährige gab vor dem Bayerischen Obersten Landgericht an, seit seiner Kindheit grundloser Verhaftung und Folter ausgesetzt gewesen zu sein. Die Folter sei in der Türkei „System und Politik des Staates“, sagte der aus Südostanatolien stammende Mann. Der Prozeß hatte am Dienstag unter massivem Polizeiaufgebot begonnen. Zwölf Kurden und ein Staatenloser müssen sich wegen Geiselnahme in 23 Fällen und Nötigung von Verfassungsorganen verantworten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen