■ Kurden-Prozeß: Bewährung gefordert
München (AP) – Im Prozeß um die Besetzung des türkischen Generalkonsulats hat die Verteidigung Bewährungsstrafen und Aufhebung der Haftbefehle für zwölf kurdische Geiselnehmer gefordert. Im Fall eines 13. Angeklagten plädierte die Verteidigung auf Freispruch, weil dieser sich nur als Besucher Zugang zum Konsulat verschafft hatte, um seinen Landsleuten im Notfall die Tür zu öffnen. Das Urteil wird am 6. Juli erwartet.
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