in kürze VERSCHLEPPTE SÖHNE : Kurde wird entschädigt
Ankara muss einen Kurden entschädigen, dessen zwei Söhne 1994 von türkischen Militärs verschleppt wurden. Seither fehlt jede Spur von ihnen. In ihrem Urteil ging der Eurpäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass die Vermissten getötet wurden. Ankara muss dem Kläger rund 58.000 Euro zahlen. (dpa)