: Kurde nach Folter in der Türkei schuldunfähig
Berlin (dpa) – Ein 27-jähriger Kurde ist gestern vor dem Berliner Landgericht wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten Körperverletzung während der Kurdenkrawalle vom vergangenen Februar freigesprochen worden. Der an einer Psychose leidende Angeklagte kann für seine Attacken auf zwei Polizisten mit Hammer und Eisenstange strafrechtlich nicht belangt werden. Als Folge seiner Folterungen in der Türkei habe der Mann die Polizisten als türkische Soldaten wahrgenommen.
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