piwik no script img

Kurde nach Folter in der Türkei schuldunfähig

Berlin (dpa) – Ein 27-jähriger Kurde ist gestern vor dem Berliner Landgericht wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten Körperverletzung während der Kurdenkrawalle vom vergangenen Februar freigesprochen worden. Der an einer Psychose leidende Angeklagte kann für seine Attacken auf zwei Polizisten mit Hammer und Eisenstange strafrechtlich nicht belangt werden. Als Folge seiner Folterungen in der Türkei habe der Mann die Polizisten als türkische Soldaten wahrgenommen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen