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Kurde illegal abgeschoben

■ Ausländeramt: „Möglicherweise tödlicher Fehler“ / Zurückschicken?

Am 4. Februar ist der Kurde Kazim I. aus Bremen in die Türkei abgeschoben worden. Möglicherweise war das ein tödlicher Fehler, denn Kazim I. ist als Anhänger der militanten Kurdischen Arbeiterpartei PKK in höchstem Maß gefährdet, in der Türkei verhaftet zu werden. Außerdem war die Abschiebung illegal, weil das Verfahren noch längst nicht abgeschlossen war.

Erst am 9. Februar hatte der Bremer Anwalt des Kurden eine kurze Notiz von der Ausländerbehörde erhalten: „Gegen den türkischen Staatsangehörigen ist am heutigen Tage die Abschiebungshaft angeordnet worden“, stand da lapidar unter dem Datum vom 4.2.. Weil auf der Notiz kein Name angegeben worden war, dauerte es einige Zeit, bis Rechtsanwalt Albert Timmer herausgefunden hatte, daß es sich dabei um seinen Mandanten I. handelte.

Ohne seinen Anwalt benachrichtigen zu dürfen, war I. vor den Amtsrichter geladen worden. Und der hat offensichtlich kurzen Prozeß gemacht. Dabei war dem PKK- Anhänger I. der Aufenthalt in der Bundesrepublik bis zu einer Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht gesichert.

Uwe Papencord, der zuständige Abteilungsleiter der Bremer Ausländerbehörde, bedauerte gegenüber Radio Bremen den Fall als „möglicherweise tödlichen Fehler des Amtes.“ Er habe die deutsche Botschaft in Ankara und die Konsulate in der Türkei aufgefordert, nach I. zu suchen und ihm die Rückreise zu ermöglichen. J.G.

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