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■ beiseiteKunst

Für die Förderung von bildenden Künstlern hat die Senatsverwaltung für Kultur zusätzlich 100.000 Mark bereitgestellt. Die Gelder sind speziell für die Herstellung von Ausstellungskatalogen bestimmt. Über die Zuschüsse, jeweils maximal 15.000 Mark, entscheidet eine Jury. Die geförderten Projekte müssen in Berlin stattfinden. Die Ausstellungen sollten darüber hinaus an einem weiteren Ort in Deutschland zu sehen sein, heißt es aus der Kulturverwaltung.

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