■ Kündigung: Schutz für Ex-Stasis
Kassel (AP) – Der besondere Kündigungsschutz für Personalräte im öffentlichen Dienst gilt auch für Ex-Stasi-Mitarbeiter. Wenn der Arbeitgeber sie wegen ihrer politischen Vergangenheit entlassen will, muß er daher erst die Zustimmung des Personalrates einholen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht gestern in einem Musterprozeß gegen die BRD.
Umverteilung gegen rechts
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