■ Kündigung: Schutz für Ex-Stasis
Kassel (AP) – Der besondere Kündigungsschutz für Personalräte im öffentlichen Dienst gilt auch für Ex-Stasi-Mitarbeiter. Wenn der Arbeitgeber sie wegen ihrer politischen Vergangenheit entlassen will, muß er daher erst die Zustimmung des Personalrates einholen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht gestern in einem Musterprozeß gegen die BRD.
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