: Kündigung unwirksam - dennoch gefeuert
Kassel (ap) - Auch bei einer unwirksamen Kündigung des Arbeitgebers kann das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer durch Gerichtsbeschluß aufgelöst werden, wenn eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel in einem jetzt veröffentlichten Urteil grundsätzlich entschieden. Nach der Entscheidung hat dabei das Gericht den Zeitpunkt festzulegen, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Diese Regelung verletzt nach der Feststellung des BAG nicht die Eigentumsgarantie des Arbeitnehmers und verstößt nicht gegen das Grundgesetz.(Az: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 175/86).
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