: Kritik an lebenslangem Ruhegehalt
ÖFFENTLICHER DIENST Der Steuerzahler-Bund kritisiert die Ruhestandsregelung für Bürgermeister in Niedersachsen. Diesen steht bereits nach einer Amtszeit ein üppiges Ruhegeld zu
Der Bund der Steuerzahler hat eine Reduzierung der Ruhestandsprivilegien von niedersächsischen Bürgermeistern und Landräten gefordert. „Es ist Bürgern nicht vermittelbar, wenn ehemalige Bürgermeister bereits mit Ende 30 oder in den vierziger Jahren lebenslanges Ruhegehalt beziehen“, sagte der Steuerzahlerbund-Vorsitzende Bernhard Zentgraf. Eine Reduzierung müsse mit der geplanten Anhebung der Bürgermeister- und Landräte-Gehälter sowie der Verkürzung von deren Amtszeiten verknüpft werden.
Die Regierung plant, die Amtszeit von kommunalen Spitzenbeamten von acht auf fünf Jahre zu senken. Außerdem soll die Besoldung erhöht werden, im Schnitt um Beträge zwischen 387 und 482 Euro monatlich. Die Neueinstufung der Bürgermeister und Landräte war schon unter der gelb-schwarzen Vorgängerregierung geplant, wurde dann aber zurückgestellt.
Der Steuerzahlerbund kritisierte, Niedersachsen habe mit Hessen bundesweit die üppigsten Ruhestandsregelungen. Um eine lebenslange Pension zu erhalten, müsse ein niedersächsischer Wahlbeamter nur eine einzige Wahlperiode ableisten. Der Steuerbund fordert bei der künftigen fünfjährigen Amtszeit mindestens 15 Jahre, bis Ansprüche auf Ruhestandsbezüge erworben werden. Zugleich kritisierte der Steuerzahlerbund die Pensionshöhe, die nach einer Amtszeit mindestens 35 Prozent des Gehalts ausmacht.
Je nach Einstufung des Bürgermeisters beträgt die Pension so zwischen 2.000 und rund 3.500 Euro monatlich. „Ein Durchschnittsverdiener müsste in die gesetzliche Rentenversicherung zwischen 71 und 124 Jahre einzahlen, um auf eine Rente in dieser Größenordnung zu kommen“, kritisierte Zentgraf.
Komme ein Wahlbeamter momentan auf dreieinhalb Amtsperioden (28 Jahre), so erreiche er bereits die Höchstpension von 71,75 Prozent des Amtsgehalts.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Ulrich Watermann, sagte, die Bezahlung der Bürgermeister sei angemessen. „Auch die Ruhegehaltsansprüche bewegen sich in einem vernünftigen und transparenten Rahmen.“ (dpa)