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Kritik an BundesanwältenOpposition gegen RAF-Beugehaft

Politiker von Grünen, Linkspartei und FDP halten die Beugehaft-Verordnung der Bundesanwälte für unverhältnismäßig, ein Ex-Bundesinnenminister sogar für "peinlich".

"Ohne Aussicht auf Erfolg einsperren" Ex-Terroristen Mohnhaupt, Klar und Folkerts Bild: dpa

BERLIN taz/dpa/rtr Politiker der drei Oppositionsparteien haben am Freitag das Vorgehen der Bundesanwaltschaft kritisiert, die drei ehemalige RAF-Terroristen mit Beugehaft zu Aussagen über den Mord an Generalbundesanwalt Buback im April 1977 zwingen will. Außerdem sagte Christian Klars Anwalt Heinz-Jürgen Schneider, sein Mandant habe "in den letzten 25 Jahren nichts gesagt" und werde das "sicherlich auch jetzt nicht tun". Er kündigte an, dass er gegen den Beschluss beim Bundesgerichtshof (BGH) Widerspruch einlegen wolle.

Als "nicht besonders aussichtsreich" bezeichnete Grünen-Politiker Volker Beck das Vorhaben, Aussagen durch die Beugehaft zu erzwingen. "Anscheinend sieht sich die Bundesanwaltschaft unter Druck gesetzt", sagte Beck der taz. "Statt Menschen ohne Aussicht auf Erfolg einzusperren, könnte das gleiche Ziel möglicherweise mit milderen Mitteln erreicht werden." Weil das Bundesamt für Verfassungsschutz Akten einbehalte, sei die Beugehaft nicht verhältnismäßig. Gleichzeitig räumte Beck einem Widerspruch der drei ehemaligen RAF-Mitglieder gegen die Beugehaft gute Chancen ein. Der Bundesgerichtshof gehe mit dem Zwangsinstrument sehr restriktiv um.

Auf Kritik stößt die Beugehaft auch beim rechtspolitischen Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic. "Ich habe meine Zweifel, dass bei diesem Täterkreis mit langer Gefängniserfahrung die Beugehaft zum gewünschten Erfolg führen wird", sagte Neskovic der taz. Zwar begrüße er grundsätzlich die Ermittlungen. Jemanden für ein halbes Jahr ins Gefängnis zu sperren ohne Aussicht auf Aussagen, lasse sich aber nicht mit dem in der Verfassung festgeschriebenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbaren.

Sollte es neue Erkenntnisse im Fall Buback geben und Täter nachträglich verurteilt werden, müsse geprüft werden, inwiefern dem bereits belasteten Knut Folkerts ein Wiederaufnahmeverfahren zustehe, so Neskovic. Bei der Bundesanwaltschaft sehe er dazu keine Bereitschaft, obwohl ein solcher Schritt "rechtsstaatlich dringend geboten" sei.

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bezeichnete die Umstände der Beugehaft im RBB-"Inforadio" als "zweifelhaft" und "peinlich". Solange der Staat die Aufklärung selbst behindere, wirke die Beugehaft nicht überzeugend. Baum bezog sich damit auf die Weigerung des Verfassungsschutzes, eine Akte herauszugeben. Darin soll es einen Hinweis geben, dass der frühere RAF-Terrorist Stefan Wisniewski der Schütze gewesen sein soll.

Jörg van Essen, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, sagte hingegen, es dürfe keine Sonderrechte für linke Terroristen geben. Der Antrag auf Beugehaft sei "richtig und berechtigt".

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