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Kritik an Bonner Datenschutzplänen

Kiel (ap) - Deutliche Kritik haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an den Vorschlägen der Bonner Koalition zum Bundesdatenschutzgesetz geäußert. In ihrer am Wochenende in Kiel zu Ende gegangenen 39. Bundeskonferenz bemängelten sie, daß die sogenannte Zweckbindung erhobener Daten nicht gewährleistet sei. Zweckbindung bedeutet, daß für einen bestimmten Zweck erhobene oder bei Zeugenvernehmungen erfragte Daten auch nur für diesen Zweck verwendet und nicht in andere Datenbestände aufgenommen werden dürfen. Der neue Gesetzentwurf sage einerseits die Zweckbindung zu, zähle an anderer Stelle aber zahlreiche Abweichungen auf. Bemängelt wird auch, daß sich die Rechte der Bürger bei der Übermittlung von Daten an den Adressenhandel verschlechterten. Die schon jetzt „höchst unzureichenden Kontrollbefugnisse der Datenschutzbehörden“ seien nicht verbessert worden. Äußerst problematisch sei der zunehmende Austausch von Daten mit der DDR, weil es dort zur Zeit noch keine hinreichenden Datenschutzregelungen gebe.