: Kritik an Abfindung
■ Grüne: Nawrocki hat kein Recht
Nach Bekanntwerden des vorzeitigen Ausscheidens von Axel Nawrocki als Geschäftsführer der Berliner Olympia GmbH ist jetzt dessen Abfindungszahlung in die Kritik geraten. Nawrocki habe nach der eigenen Kündigung kein Recht auf Weiterzahlung seines Gehaltes für 1994, erklärte gestern die Fraktion Bündnis 90/Grüne.
Außerdem bestehe weder aus seinem Dienstvertrag mit der Olympia GmbH noch aus allgemeinen arbeitsvertraglichen Grundsätzen ein Abfindungsanspruch, urteilte der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Wieland. Im Gegenteil müsse ein Arbeitnehmer, der vorzeitig aus einem fest befristeten Vertrag aussteige, gegebenenfalls Schadenersatz leisten. Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) solle in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Olympia GmbH dafür sorgen, daß Nawrocki kein Geld erhält.
Senatssprecher Michael-Andreas Butz wies das zurück. Nawrocki hätte noch Ansprüche an Gehalt und nicht genommenem Urlaub gehabt. Diese seien durch die Abfindung abgegolten worden, wobei die Summe deutlich geringer sei als das Geld, das sonst hätte gezahlt werden müssen. dpa
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