Kritik am geplanten Sterbehilfe-Gesetz: „Ein Stück aus dem Tollhaus“
Ein neues Gesetz soll Sterbehilfe durch Angehörige und andere nahestehende Personen straffrei stellen. Aus der CDU und von Ärzten kommt Kritik: Sie befürchten Missbrauch.
BERLIN dpa | Ein neuer Anlauf des Bundesjustizministeriums für ein gesetzliches Verbot der gewerblichen Sterbehilfe ist auf breite Ablehnung gestoßen. Massive Kritik kam aus den Reihen der Union, von der Bundesärztekammer und von Patientenschützern.
Nach dem Gesetzentwurf soll gewerbliche Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, Sterbe-Beihilfe für Angehörige und andere nahestehende Personen jedoch ungeahndet bleiben. Wörtlich heißt es ergänzend dazu: „Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies z. B. beim langjährigen Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann.“
„Das ist inakzeptabel, denn es öffnet dem Missbrauch Tür und Tor“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU). Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach von einem „Stück aus dem Tollhaus“. Das Ministerium schaffe damit die Rechtsgrundlagen für Ärzte als Sterbehelfer. „Unsere Position ist klar, als Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung.“
Das Bundesjustizministerium wies die Vorhaltungen als unzutreffend zurück. „Neues Strafrecht wird eingeführt, kein Strafrecht abgeschafft“, sagte Ministeriumssprecher Anders Mertzlufft. Mit der Ergänzung des Strafgesetzbuches werde „mitnichten der gesamte Berufsstand der Ärzte straffrei gestellt“. Es gehe vielmehr um „Spezialfälle“ besonders enger und langer persönlicher Beziehungen, bei denen ein Beteiligter „dann zufällig auch Arzt ist“.
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, wies die Kritik aus Union und Ärzteschaft als „substanzlos“ zurück. Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Günther Jonitz, begrüßte im Gegensatz zu Montgomery den Gesetzentwurf. Es sei zwar richtig, dass Ärzte keine Sterbehelfer seien, „aber in begründeten Einzelfällen können sie Patienten auf diese Art von ihrem Leid befreien“, sagte er dem Berliner Tagesspiegel.
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