Kriegsverbrecher-Prozess in Stuttgart: Vor der Richterbank ist Wahrheit relativ
Seit Mai 2011 stehen in Stuttgart zwei Hutu-Milizenführer wegen Kriegsverbrechen im Kongo vor Gericht. Auch das Gericht selbst steht auf dem Prüfstand.
STUTTGART taz | Es ist heiß an diesem Nachmittag, die Prozessbeteiligten im stickigen Saal 6 des Oberlandesgerichts Stuttgart dösen mehr oder weniger vor sich hin. Der Verhandlungstag 96, der letzte vor der Sommerpause, geht zu Ende. Gerade hat der ruandische Dolmetscher das abgehörte Telefonat Nummer 7.152 vom 28. August 2009 übersetzt.
Darin rätseln Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, die beiden Angeklagten, warum der deutsche Internet-Provider OVH ihre Webseite www.fdlr.org abgeschaltet hat. „Der Grund ist, dass es Leute gibt, die angerufen haben und gesagt haben, dass es die Internetseite von Mördern ist“, erklärt Musoni, Vizepräsident der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), seinem Präsidenten Murwanashyaka.
Davor hat einer der sechs Richter die deutsche Übersetzung eines UN-Berichts verlesen. Es geht um ein Massaker im ostkongolesischen Dorf Busurungi in der Nacht zum 10. Mai 2009, bei dem laut Anklageschrift FDLR-Kämpfer „mindestens 96 Zivilisten erschossen, erstachen, erschlugen oder zerhackten“. Die UN-Ermittler, die Busurungi Tage später besuchten, berichten, ganze Familien von FDLR-Kämpfern hätten sich beteiligt, mit Stöcken und Macheten. „Es gab auch Kinder, die Kinder getötet haben“, schreiben sie.
Ignace Murwanashyak: Der Präsident der FDLR,49,kam 1989 als Wirtschaftsstudent aus Ruanda nach Deutschland und studierte in Bonn. Er zog nach Mannheim, heiratete eine Deutsche und bekam Kinder. Nach dem Völkermord in Ruanda 1994 war er Deutschlandvertreter der Hutu- Exilpartei RDR (Sammlung für Rückkehr und Demokratie in Ruanda), dann Außenkommissar des politischen Flügels der Hutu-Guerilla ALIR (Ruandische Befreiungsarmee) und ab 2000 Präsident der neu gegründeten ALIR-Nachfolgeorganisation FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas). Kurz zuvor hatte er in Deutschland politisches Asyl erhalten.
Straton Musoni: Der 1.Vizepräsident der FDLR,51, kam 1986 aus Ruanda nach Deutschland und studierte zunächst Landespflege an der Fachhochschule Nürtingen bei Stuttgart, es folgten weitere Studiengänge. 2000 heiratete er eine Deutsche und lebte zuletzt in Neuffen. 2005–08 arbeitete er im Auftrag einer EDV-Firma an der Wartung von Computern im Justizministerium von Baden-Württemberg, obwohl er damals schon FDLR-Vizepräsident war und auf UN-Sanktionslisten stand.
Die genaue Anklage finden Sie hier.
Die taz zieht eine vorläufige Bilanz des laufenden Stuttgarter Kriegsverbrecherprozesses gegen die beiden FDLR-Milizenführer in Stuttgart und ordnet das Prozessgeschehen in breitere Zusammenhänge ein. Eine Prozessreportage aus Stuttgart; eine Reportage aus dem FDLR-Gebiet im Kongo; eine Analyse der Arbeit der Bundesanwaltschaft weltweit; ein Hintergrund zu Kriegsverbrecherermittlungen im Kongo. Das taz-Dossier, am Montag 20. August auf sechs Sonderseiten in der taz.
Ein Zeuge erzählte dem UN-Team, wie eine Frau mit ihren fünf Kindern in ihrem Haus eingeschlossen und verbrannt wurde. Der Vater eines anderen wurde mit einer Machete aufgeschlitzt, die Leiche auf die Straße geworfen. „Die FDLR hat nach den Angriffen gefeiert und gesungen: ’Wohin ihr auch geht, FDLR wird euch folgen‘ “, heißt es.
Jahrelange Ermittlungen
Das Massaker von Busurungi ist der schlimmste einzelne Tatvorwurf in dem Kriegsverbrecherprozess, der seit 4. Mai 2011 im OLG Stuttgart läuft. Murwanashyaka und Musoni, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, sind beschuldigt, als Präsident und Vizepräsident der ruandischen Miliz FDLR systematische Verbrechen gegen die kongolesische Zivilbevölkerung verantwortet und nicht verhindert zu haben.
Zusätzlich seien sie Mitglieder beziehungsweise Rädelsführer einer ausländischen terroristischen Organisation. Das ist das Ergebnis jahrelanger Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, die Tausende Telefongespräche, E-Mails und SMS-Nachrichten auswertete. In Ruanda befragten die Ermittler Dutzende ehemaliger FDLR-Kämpfer. Sie holten auch Aussagen von kongolesischen Opfern ein.
Noch nie hat die deutsche Justiz ein derartiges Verfahren gestartet – nach dem Völkerstrafgesetzbuch, das das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in deutsches Recht überträgt. Zuständig ist sie, weil die beiden Angeklagten seit vielen Jahren in Deutschland leben und die FDLR von Baden-Württemberg aus führten.
Parallel dazu läuft in Frankfurt ein Völkermordprozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, ebenfalls wohnhaft in Deutschland, wegen Massakern an Tutsi während des Genozids in Ruanda 1994. All das ist ein eindeutiges Signal: Mutmaßliche Kriegsverbrecher, die in Deutschland leben, sollen nicht straffrei davonkommen.
Nur wenige Zuschauer
Im Vergleich zu dieser historischen Aufgabe erscheint das Prozessgeschehen in Stuttgart erstaunlich banal. Das einzige, was im OLG-Gebäude in der Stuttgarter Olgastraße auf etwas Außergewöhnliches hindeutet, ist die Sicherheitsschleuse vor Saal 6. Drinnen verlieren sich meist nur wenige Zuschauer auf den hölzernen Klappsitzen im Publikumsraum. Und zweimal die Woche, montags und mittwochs kurz nach halb zehn, wiederholt sich die gleiche Prozedur.
Die Angeklagten werden einzeln von Polizeibeamten mit Handschellen in den Gerichtssaal und auf die Anklagebank geführt, die Verteidigung wartet schon, auch die Vertreter der Bundesanwaltschaft sitzen schon da in ihren roten Roben. Sobald die Mitglieder des 5. Strafsenats den Saal betreten, werden den Angeklagten die Handschellen abgenommen. Sämtliche Anwesenden erheben sich, bis der Vorsitzende Richter Hettich durch seine Brille den Saal mustert und freundlich mit leicht schwäbischem Akzent sagt: „Bitte nehmen Sie Platz.“
Was dann passiert, ist oft schwer zu verstehen. Scheinbar zufällig greift der Senat in den Fundus der Beweismittel der Anklage und lässt ohne erkennbare Logik in der Abfolge Telekommunikationsüberwachungsprotokolle oder Dokumente verlesen, die bereits in den Akten stehen. Es geht darum, ob die vor Gericht von Dolmetschern live vorgenommene Neuübersetzung von Telefongesprächen auf Kinyarwanda oder Französisch den Übersetzungen in der Akte entspricht, und was die Verteidigung dazu sagt, wie die Anklage die Beweismittel bewertet.
Es sind Phasen des Prozesses, die kein Ende zu nehmen scheinen. Das Prozessgeschehen bezieht sich dann darauf, dass die Verteidigung versucht, den Beweiswert oder auch die Glaubwürdigkeit der Beweismittel anzuzweifeln, zuweilen mit robusten Methoden: so wird dem ruandischen Dolmetscher Unfähigkeit unterstellt. Auch wenn schließlich doch Zeugen auftreten, seien es extra eingeflogene ehemalige FDLR-Kämpfer aus Ruanda oder Experten, dreht sich die Befragung oft langwierig um den Abgleich ihrer Aussagen in Stuttgart mit denen ihrer Vernehmung durch deutsche Staatsanwälte Jahre vorher.
Geschichtskonflikt
Dabei geht es um grundlegende Dinge, nämlich die unterschiedlichen Versionen der Geschichte Ruandas und Kongos und den Charakter der FDLR: Ist sie eine politische Bewegung mit legitimen Zielen, deren militärisches Handeln sich darauf beschränkt, ruandische Hutu-Flüchtlinge zu schützen? Oder ist sie eine Terrororganisation in der Nachfolge des ruandischen Völkermordes, die in Teilen des Kongo ein Schreckensregime führt?
Das zu beurteilen, setzt detailliertes Wissen über die Region voraus. Doch die Verfahrensbeteiligten in Stuttgart bemühen sich nicht sichtbar, dieses Wissen systematisch zu erlangen. Ebenfalls nicht vorhanden sind offenbar brauchbare detaillierte Landkarten des Ostkongo, die den Ablauf des Kriegsgeschehens verständlich machen würden. Gerade wenn der Geschichtskonflikt zwischen Verteidigung und Anklage tobt, wirken die Senatsmitglieder oft desinteressiert.
Dabei liefern die überwachten Telefongespräche und E-Mails immer wieder interessante historische Erkenntnisse. So diskutiert Murwanashyaka mit hochrangigen Verantwortlichen der FDLR über neue Strategien, das Image der Miliz international aufzupolieren, um nicht mehr als verbrecherisch angesehen zu werden. Vor diesem Hintergrund erließ Murwanashyaka im Jahr 2009 Anweisungen an seine Kämpfer, den Kampf zwar fortzuführen, jedoch keine Vergewaltigungen und Morde mehr zu begehen. Denn Murwanashyaka wusste schon damals genau, dass er für solche Verbrechen eines Tages zur Verantwortung gezogen werden würde.
In einem Gespräch mit Musoni am 18. Juli 2009 zählt der FDLR-Präsident die Vorwürfe auf, mit denen er zu rechnen habe: „Erstens Vergewaltigung, das habe ich schon erzählt. Der andere Vorwurf gegen uns sind all diese Massaker. Ein weiterer Vorwurf gegen uns ist die Ausbeutung des Reichtums des Kongo. Schließlich gibt es den Vorwurf, wir würden die Entwaffnung ablehnen. Es sind diese vier Punkte“, sagt Murwanashyaka. „Gott ist mitten in unserem Kampf. Ich frage mich manchmal, warum sie uns nicht verhaften.“
So wie Murwanashyaka sich bereits im Vorfeld detailliert vorbereitete, so wirkt er auch im Gerichtssaal stets konzentriert. Er gibt seinen Verteidigern regelmäßig Hinweise, welche Fragen zu stellen sind. Ebenso Musoni. Doch eine eigene Aussage haben beide bisher verweigert.
Aus Ruanda eingeflogen
Besonders genau hören die beiden Angeklagten hin, wenn in Stuttgart ehemalige FDLR-Kämpfer auftreten, die sich von der UNO haben demobilisieren und nach Ruanda zurückbringen lassen, wo sie jetzt als Zivilisten leben. 12 von 32 geplanten Zeugen aus Ruanda konnten bisher vernommen werden.
Einer der wohl wichtigsten von ihnen war im Oktober 2011 der ehemalige Militärchef der FDLR, Paul Rwarakabije, heute hoher Staatsbeamter in Ruanda. Er bestätigte, dass Murwanashyaka Leitlinien für die Soldaten entwickelt habe, dass ihm regelmäßig Bericht erstattet wurde. „Murwanashyaka gab Feedback, damit wir wussten, was wir machen sollten“, schildert er die Rolle des FDLR-Präsidenten. „Das letzte Wort hatte er.“
Ein weiterer Zeuge antwortet auf die Frage nach dem Verhältnis zwischen Murwanashyaka und seinen Kämpfern: „Als Kind muss man den Vater respektieren.“ Ein anderer sagt aus, dass die FDLR Plünderungen auf Befehl verübt habe, als Überlebens- und Trainingsstrategie. Zwar habe Murwanashyaka erklärt, dass Plünderungen und Raub nicht mit den Zielen der FDLR vereinbar wären, doch habe dies vor Ort keine Rolle gespielt. Nur Plünderungen ohne Befehl seien bestraft worden.
Murwanashyaka, erinnern sich weitere, habe es stets abgelehnt, den bewaffneten Kampf einzustellen, um seinen Einfluss auf die kongolesischen und ruandischen Regierungen nicht zu verlieren. Daher kamen regelmäßig Botschaften von ihm, um die Kämpfer zu motivieren.
Eine Standardfrage von Senat und Bundesanwaltschaft an FDLR-Zeugen in Stuttgart lautet: War Präsident Murwanashyaka auch der militärische Führer? Die Antwort war immer dieselbe: Er sei der oberste Führer, der wie jeder andere Staatspräsident den Oberbefehl über die Armee habe, wobei die Befehle im Einzelnen vom höchsten FDLR-Militärführer im Kongo selbst kamen, General Sylvestre Mudacumura. Daher ist von zentraler Bedeutung, wie Murwanashyaka und Mudacumura miteinander kommunizierten. Gab Murwanashyaka auch Befehle an seinen Armeechef? Oder hätte er es zumindest tun können, unterließ es aber? Das sind die Kriterien der sogenannten „Vorgesetztenverantwortlichkeit“.
2009, kurz bevor die Armeen Kongos und Ruandas gemeinsam gegen die FDLR vorgingen, habe Murwanashyaka Befehle an Mudacumura geschickt, so ein Zeuge: „Er teilte uns mit, die ruandische und die kongolesische Armee würden zusammenarbeiten, um uns zu bekämpfen. Laut Telegramm sollten wir der kongolesischen Bevölkerung mitteilen, dass sie nicht mit den Armeen zusammenarbeiten solle. Diejenigen, die mit ihnen zusammenarbeiten, betrachten wir als Feind. Das stand im Telegramm, es kam von Murwanashyaka. So teilte es uns Mudacumura mit.“
Diese Aussage ist wichtig, denn in der Folge beging die FDLR zahlreiche Rachefeldzüge gegen kongolesische Gemeinden, deren Bewohnern sie vorhielt, mit dem Feind zu kooperieren. Und genau diese Rachefeldzüge sind Gegenstand der deutschen Anklage.
Traumatisierte Zeugen
Aus Sicht der Verteidigung ist all dies kein Beleg für irgendetwas, da es sich nicht um direkte Zeugen der vorgeworfenen Verbrechen handele. Immer wieder übt die Verteidigung – und das ist ja auch ihre Aufgabe – durch aggressive Befragung Druck auf die Zeugen aus. Ziel ist, die Zeugen zu verunsichern und mögliche Lücken und Widersprüche in den Aussagen aufzudecken. Regelmäßig wirft die Verteidigung dem Senat vor, seiner Pflicht zur Sachaufklärung nicht nachzukommen.
Für die FDLR-Zeugen ist dies eine Herausforderung. Sie treten ja nicht nur erstmals vor einem deutschen Richter auf; für viele ist es vermutlich ihre erste Überseereise überhaupt und auch das erste Mal, dass sie ihren Präsidenten Murwanashyaka leibhaftig zu Gesicht bekommen.
Angriffe auf Zivilisten habe die FDLR nicht begangen, sagen die FDLR-Zeugen. In den Befragungen wird aber deutlich, dass die Miliz eine eigene Definition von Zivilisten hat. All jene, die in ihren Dörfern mit Feinden der FDLR – ab 2009 also auch Kongos Armee – zusammenlebten, werden nicht als Zivilisten angesehen. Daher gibt es nach dem Verständnis der FDLR keine Übergriffe auf Zivilisten, wenn die Miliz diese Dörfer angreift.
Wenn Vertreter der FDLR von Zivilisten sprechen, meinen sie in der Regel die von ihnen selbst geschützten ruandischen Hutu-Flüchtlinge. Einige von ihnen kamen als Kinder zur FDLR. Manche hatten im Krieg Angehörige verloren. Die FDLR bot ihnen Schutz und Struktur. Schaubilder über die politischen und militärischen Organe der FDLR werden im Gerichtssaal präsentiert. Murwanashyaka wurde als Präsident wahrgenommen, sogar als gottgleich. Ein FDLR-Veteran sagt, es habe 12-Jährige als Hilfskräfte gegeben – „weil jemand, der Flüchtling im Kongo ist, keine andere Wahl hat“.
Die Zeugen widersprachen
Für die ruandischen Zeugen wäre eine psychologische Betreuung in Stuttgart sicherlich von Vorteil gewesen. Einige bekamen zwar einen Rechtsbeistand, der jedoch während der Vernehmung kaum eine Rolle spielte. Jedem wurde vorab erklärt, dass er im Falle der Selbstbezichtigung die Aussage verweigern könne; als Auslandszeugen könnten sie sogar die komplette Aussage verweigern, wie die Verteidigung stets betonte.
Doch dann widersprachen die Zeugen und sagten, dass sie ja gekommen seien, um auszusagen. Es schien ihnen undenkbar, nach dem langen Flug aus Ruanda nach Deutschland vor Gericht aufzutreten, nur um dann nichts zu sagen.
Am detailliertesten schilderten die Zeugen dann, wie sie zur FDLR kamen und wie ihre Zeit dort aussah. Einigen war deutlich anzusehen, wie belastend es für sie war, zum Beispiel über den Tod ihrer Angehörigen zu sprechen. Man kann davon ausgehen, dass diese Zeugen schwersttraumatisiert sind. Eine entsprechende Betreuung und Vorbereitung hat das Gericht ihnen indes nicht ermöglicht.
Der Prozess dürfte noch Jahre dauern, es sei denn, die Angeklagten gestehen. Wichtige Zeugen kommen erst noch, die bereits geladenen kommen wohl alle noch mal. Am 10. September geht es weiter. Die Verteidigung hat eine Erklärung zum UN-Bericht zu Busurungi angekündigt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Landesparteitag
Grünen-Spitze will „Vermieterführerschein“