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Krebsregister goes West

■ Patienten haben Widerspruchsrecht

Das in der DDR angelegte Krebsregister wird ab dem 1. Januar 1995 auch auf den Westteil Berlins ausgedehnt. Dem stimmte gestern der Senat zu. Ärzte und Zahnärzte sind berechtigt, Krebserkrankungen an das Register zu melden, es besteht aber keine Meldepflicht. Eine ausdrückliche Einwilligung der Patienten zur Weiterleitung ihrer Daten ist nicht mehr erforderlich. Die Ärzte müssen sie aber zum frühestmöglichen Zeitpunkt darüber informieren. Die Patienten können dann gegen die Speicherung ihrer Daten Widerspruch einlegen.

Der Datenschutz ist verbessert worden. Die Personenangaben der Patienten werden in einer Vertrauensstelle von den medizinischen Informationen abgetrennt, das Krebsregister erhält nur die anonymisierten Daten. Als Vertrauensstelle fungiert künftig die Berliner Ärztekammer. Dies soll die Akzeptanz des Registers bei Ärzten und Patienten erhöhen, erklärte Ulf Hermann, Sprecher von Gesundheitssenator Peter Luther (CDU). Die Daten lassen langfristig Rückschlüsse auf die Häufigkeit von Erkrankungen im Zusammenhang mit Umweltfaktoren oder der Lebensweise zu. Anfang des Jahres zieht das Register von Karlshorst nach Buch um. win

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