■ Krankenkasse: Studenten ohne Wahl
Kassel (AFP) – Studenten müssen innerhalb der ersten drei Monate ihres Studiums entscheiden, ob sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden wollen. Die früher geltende Wahlmöglichkeit zu Beginn eines jeden Semesters besteht nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel nicht mehr. (AZ: 12 RK 25/93)
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