: Krankenkasse muß zahlen
Kassel (ap) - Krankenkassen dürfen ihre Leistungen nicht wegen ihrer angespannten Haushaltslage verweigern, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Es verurteilte die AOK Berlin, für die vollen Zahnersatzkosten für mehrere Schwerkriegsbeschädigte und Kriegerwitwen aufzukommen. Die Kasse hatte auf ihre angespannte Haushaltslage verwiesen und einen Härtefall verneint. (Az: Bundessozialgericht 3 RK 6/86).
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