■ BAG-Urteil: Krank und Nebenjob
Kassel (AFP) – Wer trotz Krankschreibung durch den Arzt in einem anderen Betrieb einem anstrengenden Nebenjob nachgeht, muß mit der Kündigung rechnen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht gestern entschieden. Im Streitfall müsse der Arbeitnehmer selbst eine ausreichende Begründung liefern, warum er die Nebentätigkeit trotz einer Krankschreibung ausführen kann. Az 2 AZR 154//93
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