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Krank geworden, Job verloren

■ Weil sie sich für eine Urlaubsreise hatte krank schreiben lassen, wurde eine Krankenschwester gefeuert / Gericht: Keine Bedenken gegen Kündigung

Die Krankschreibung für eine Urlaubsreise in den Süden kostete einer Krankenschwester den Job. Die Frau hatte sich in die betriebliche Urlaubsliste eingetragen und eine einwöchige Pauschalreise in die Sonne gebucht. Wenige Tage vor dem Abflug stellte sie fest, daß sie sich bei der Eintragung in die Urlaubsliste vertan hatte und ihr Urlaub erst eine Woche später begann. Da kein Kollege mit ihr die Urlaubszeit tauschen konnte, ließ sie sich krank schreiben. Gegenüber einem Arbeitskollegen hatte sie zuvor diese Absicht geäußert. Mit Zustimmung des Personalrates wurde kurz darauf das Arbeitsverhältnis von dem Krankenhaus fristgerecht gekündigt.

Die Klage dagegen wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin für unwirksam erklärt. Die Frau habe eine „schwerwiegende Pflichtverletzung“ begangen, heißt es in dem Urteil, die dem Arbeitgeber eine weitere Zusammenarbeit mit ihr unzumutbar mache. (Aktenzeichen: 13 Sa 88/88)

Das Attest des behandelnden Arztes sei aufgrund der Gesamtumstände widerlegt und habe keinen Beweiswert. Auch habe sie gegenüber einem Kollegen bei der Rückkehr aus dem Urlaub auf dem Flughafen erklärt, daß sie falsch gehandelt, aber keinen anderen Ausweg gesehen habe, argumentierte das Gericht. Aus der Bescheinigung des Arztes sei auch nicht überzeugend ersichtlich, daß die Frau von ihm persönlich untersucht wurde. Der Arzt habe bei der Angabe des für die Nachuntersuchung vorgesehenen Tages übersehen, daß es sich um einen Feiertag handelte. Bei einem derartigen Sachverhalt bestünden keine Bedenken gegen die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, heißt es.

dpa