: Kraftdemonstration
■ Mit Hungerstreikparagrafen gegen Korruptionsangeklagten
Erstmalig seit den 70er Jahren bemüht ein Gericht wieder jene Gesetzesbestimmungen, mit denen einst in Terroristenprozessen die Abwesenheit von Angeklagten legitimiert wurde. Weil sie sich mittels Hungerstreiks gegen mens den Herrschenden gerechnet werden, auch wenn sie noch so kleine Lichter sind. Unerbittlich gerieren sich die Berliner Anti– Korruptionsermittler, die im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität am Bau mittlerweile unzweifelhaft große Verdienste erworben haben. Mit dem einmal begonnenen Parforceritt, wollen Gericht und Staatsanwaltschaft an der Symbolfigur des Berliner Sumpfes ein Exempel statuieren, wollen ein faustdickes erstinstanzliches Urteil, auch wenn es noch so revisionsverdächtig ist. Bei dem Versuch, im Kampf gegen den Sumpf das Gesicht zu wahren, glauben die Verkörperer des staatlichen Strafanspruches, nur mit Härte auszukommen. Es wäre links–bequem und zu einfach, nun darüber zu jubeln, daß die Justiz ausnahmsweise auch mal mit der „anderen Seite“ berserkerhaft verfährt. Antes hat mit Bakschisch und Baugenehmigungen jongliert. Ganz abwegig ist es da zwar nicht, daß er bei diesem Monopoly–Spiel auch vor dem Einsatz seiner Blase nicht halt machte. Gleichwohl hat er Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren, wie korrupt und renitent auch immer er sei. Denn auch das dürfte inzwischen klar sein: in Berlin kommen auf einen Antes drei andere - und die laufen immer noch frei herum. Benedict Maria Mülder
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