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Krach um Durchsuchungsaktion bei Farbwerke Hoechst AG

Frankfurt (dpa/vwd) - Die gescheiterte Durchsuchungsaktion der EG–Kommission bei der Hoechst AG (Frankfurt) wird jetzt den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Das Chemieunternehmen hat Klage in Luxemburg erhoben. Der Konzern hatte den von der EG–Kommission mit Ermittlungen wegen verbotener Preisabsprachen bei Kunststoffen beauftragten EG–Beamten die Akteneinsicht verweigert. Hoechst betonte dazu, daß es dem Unternehmen nicht darum gehe, kartellrechtliche Ermittlungen zu behindern, doch habe die EG–Kommission ihre Ermittlungen führen wollen, „ohne einen Tatverdacht zu konkretisieren und ohne den Gegenstand der Nachprüfung zu bezeichnen“. Außerdem habe ein nach deutschem Recht notwendiger richterlicher Durchsuchungsbefehl gefehlt. „Gravierende Verfahrensfehler“ wirft das Unternehmen der EG–Kommission auch bei der Verhängung des Zwangsgeldes von täglich 1.000 ECU (etwa 2.000 DM) vor. Das Geld werde daher bis zur gerichtlichen K Kommission alleingelassen. Es wird deshalb vorerst keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichtes einlegen. Den Beamten im Bundeskartellamt dürfte die Frankfurter Entscheidung nicht ungelegen kommen, da nun auf höherer Gerichtsebene geklärt werden muß, ob mittels EG–Verordnungen im Grundgesetz enthaltene Grundrechte außer Kraft gesetzt werden können. Wenn die EG–Kommission auf ihrem Anspruch beharrt, ein autonomes Durchsuchungsrecht zu besitzen und deshalb die deutschen Behörden nicht über das Verdachtsmaterial zu informieren braucht, ist der Konflikt vorprogrammiert. tazintern

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