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Krabumm!

München (dpa/taz) – Beim Ausführen eines Hundes auf nicht von Schnee und Eis geräumten Wegen haben Kinder bei einem Sturz keinen Anspruch auf Schadensersatz (Amtsgericht München, Az.: 411 C 16443/99). Ein sieben Jahre altes Mädchen war beim Ausführen ihres Köters auf einem nur unzureichend geräumten Weg gestürzt. Die unvorsichtige Göre erlitt eine Gehirnerschütterung und verlangte anschließend vergeblich 2.500 Mark Schmerzensgeld: Lebhafter Hund plus Glätte gleich Überforderung, so das Gericht.

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