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Korruptes Wildschwein

KASSEL dpa ■ Ein Beamter, der seinen Chef in anonymen Briefen grundlos als „korruptes Wildschwein“ und „Spesenritter“ beschuldigt, kann entlassen werden, so der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH). Der Mann habe seinen Amtsleiter und Kollegen in den Briefen der Bestechung, Untreue, Korruption und Urkundenfälschung beschuldigt, ohne dies jedoch beweisen zu können. Damit habe er ein wegen seiner Feigheit besonders verwerfliches Dienstvergehen begangen. Das rechtfertige seine sofortige Entlassung.

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