Korrekturen und Klarstellungen : Falsches im Text
In der Mittwochsausgabe stand auf Seite 14, Marokko, Tunesien und Algerien seien schon sogenannte sichere Herkunftsstaaten und damit hätten Schutzsuchende aus diesen Ländern kaum Chancen auf Asyl in Deutschland. Eine entsprechende Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen, weil die Grünen dieses Vorhaben der Großen Koalition im Bundesrat blockieren. Falsch in dem Text war auch, dass Angela Merkel nach der Berlin-Wahl in der Bundespressekonferenz aufgetreten sei, denn sie äußerte sich in der CDU-Parteizentrale. Und: Das Asylrecht im Grundgesetz ist nicht im Artikel 14 geregelt, sondern im 16 a.
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