: Korrekturbedürfig
■ betr.: „RAF-Prozeß: Freilassung gefordert“, taz vom 21. 9. 95
Der oben genannte Artikel, der auf einer AFP-Meldung beruht, ist in einem Punkt unrichtig. Sieglinde Hofmann, deren Anwalt ich bin, hat die vollständige Hungerstreikerklärung von Christian Klar verlesen. Eine „gemeinsame Unterbringung aller RAF-Gefangenen“ ist darin als Forderung nicht enthalten und natürlich auch nicht verlesen worden. Das muß korrigiert werden. Heinz-Jürgen Schneider,
Rechtsanwalt, Hamburg
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