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Konto überzogen

Die Kündigung von Konten der NPD-Landes- und Kreisverbände in Hamburg durch die Postbank ist rechtens. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem gestern veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Postbank hatte der NPD die fraglichen Konten Mitte September mit der Begründung gekündigt, „dass eine Geschäftsbeziehung zu Ihrer Organisation nicht erwünscht ist“.

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