piwik no script img

Konsequenzen der AbgasvertuschungVolkswagen kann sich freikaufen

Ein US-Gericht billigt einen Milliarden-Vergleich im Abgasskandal. Der Konzern zahlt 15,2 Milliarden Euro. Die strafrechtlichen Ermittlungen gehen aber weiter.

Die Produktion läuft, der Skandal ist bald abbezahlt Foto: reuters

Berlin dpa/afp | Volkswagen kann den dicksten Brocken seiner „Dieselgate“-Rechtslasten in den USA aus dem Weg räumen. Der für Hunderte Zivilklagen zuständige Richter Charles Breyer gab am Dienstag seine endgültige Zustimmung zu einem Vergleich, der den Konzern bis zu 16,5 Milliarden US-Dollar (rund 15,2 Milliarden Euro) kosten könnte. Der Kompromiss sei „fair, angemessen und adäquat“, teilte Breyers Gericht mit.

VW hatte die Entschädigungslösung zur Beilegung des Rechtsstreits bereits im Juni mit US-Behörden und zahlreichen Dieselbesitzern ausgehandelt. Breyer hatte den Vergleich im Juli zunächst auf vorläufiger Basis genehmigt. Bei den US-Kunden war der Kompromiss auf breite Zustimmung getroffen. Die überwiegende Mehrheit hat sich bereits registriert, um das Angebot anzunehmen.

Der Kompromiss gilt für rund 475.000 VW-Dieselwagen mit 2,0-Liter-Motoren, die mit einer Software ausgerüstet sind, um bei Abgastests zu betrügen. VW hatte den Schwindel im September 2015 nach Vorwürfen der US-Umweltbehörde eingeräumt. Bei zusätzlichen etwa 85.000 Fahrzeugen mit größeren 3,0-Liter-Motoren ringt der Konzern allerdings weiter um eine Lösung mit den US-Behörden. In dieser Angelegenheit will Richter Breyer bis zum 3. November detaillierte Vorschläge sehen.

Eine Lösung zeichnet sich auch für die geschädigten VW-Vertragshändler ab. Der Konzern hat mit 652 US-Händlern eine Entschädigungszahlung von 1,2 Milliarden Dollar ausgehandelt. Breyer hat den Vergleichsvorschlag vorläufig gebilligt, die nächste Anhörung dazu soll im Januar stattfinden.

Neben den zivilrechtlichen Auseinandersetzungen laufen auch strafrechtliche Ermittlungen gegen den Konzern. Das Justizministerium in Washington sieht Anhaltspunkte für kriminelle Machenschaften. Auch hier strebt Volkswagen eine außergerichtliche Einigung an. Nach einem Bericht des Wall Street Journal vom Sommer könnte das Ministerium den Wolfsburgern im Rahmen eines Vergleichs eine Strafe von mehr als 1,2 Milliarden Dollar auferlegen.

Mit 43 US-Bundesstaaten und Verwaltungsbezirken hatte VW im Juni eine Vereinbarung über die Zahlung von 570 Millionen Dollar wegen irreführender Geschäftspraktiken erzielt. Mehrere Staaten haben seither nachgelegt und wegen Verstößen gegen ihre Umwelt- und Verbrauchergesetze geklagt. Die neuen Forderungen könnten sich in den Milliardenbereich summieren.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • Kunden außerhalb der USA schauen dagegen in die Röhre. Ist das unter dem Stichwort "Wirtschaftskrieg" oder "europäische Korruption" abzuhaken?

    • 8G
      86548 (Profil gelöscht)
      @Velofisch:

      Das zeigt eigntlich nur, dass der Verbraucherschutz in den USA ein viel höheres Gewicht hat als in Europa.

    • @Velofisch:

      Beides,

      hier kann dass eine Regierung gegen die Lobby nicht durchsetzen und dort ist es dem US-Bürger egal ob VW abkackt. Das sollte es uns auch sein schon im Sinne der Gleichbehandlung aller vor dem Gesetz.