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Konsens für ein Sektionsgesetz

Vor dem Hintergrund jüngster Skandale über den illegalen Organhandel gibt es im Abgeordnetenhaus einen breiten Konsens für ein bundesweit erstes Sektionsgesetz. Alle Fraktionen waren sich am Donnerstag bei der ersten Lesung einig, die Selbstbestimmungsrechte der Patienten – und nach dem Tode die Rechte der nächsten Angehörigen – zu schützen. Das Gesetz solle die rechtliche Grauzone beseitigen, in der sich bisher die klinischen Sektionen und die Entnahme von Gewebe aus Leichen befänden, wurde betont.ADN

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