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Konrad-Klage zurückgezogen

Hannover (taz) — Niedersachsen hat die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Schacht- Konrad-Weisung des Bundesumweltministers zurückgezogen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der gleichen Sache mache diese Klage keinen Sinn, begründete das Umweltministerium in Hannover den Rückzug. Das Bundesverfassungsgericht habe sich in seinem Urteil für Streitigkeiten im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für allein zuständig erklärt. So sei kein Spielraum mehr für eine verwaltungsgerichtliche Prüfung vorhanden.