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Konflikt ums Sorgerecht ohne TrauscheinGrüne streiten für Väterrechte

10 Jahre neues Kindschaftsrecht: Väter ohne Trauschein haben im Fall einer Trennung oft keine Chance, das Sorgerecht zu erhalten, klagen Väterrechtsvereine. Die Grünen wollen das ändern.

Das kann der Papa genauso gut! Bild: ap

"Der Originalton der Mutter war: Warum sollte ich meine Macht aus der Hand geben?", beschreibt ein Vater, warum seine Ex-Partnerin kein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind wollte. Andere Väter erzählen, das Jugendamt habe der Freundin abgeraten, eine gemeinsame Sorgeerklärung zu unterschreiben. So steht es in einer aktuellen Umfrage des Vereins "Väteraufbruch für Kinder". Die Argumentation der Väterlobby mag oft polemisch sein, sie spricht aber ein reales Problem an: Bei unverheirateten Paaren hat im Fall einer Trennung der Vater keinen Anspruch auf das Sorgerecht für sein Kind.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezeichnete diese Woche auf einer Konferenz in ihrem Ministerium das Sorgerecht bei Nichtverheirateten als "Baustelle" des Kindschaftsrechts, das vor zehn Jahren zum letzten Mal grundlegend reformiert wurde. Trotzdem scheuen SPD, Union und FDP vor neuen Veränderungen zurück. Nur die Grünen haben im Bundestag einen Antrag eingebracht. "Im Einzelfall muss es möglich sein, ein 'Nein' der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht gerichtlich prüfen zu lassen", sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünenfraktion im Bundestag. Auch die Frauenpolitikerinnen der Grünen, etwa die parlamentarische Geschäftsführerin Irmingard Schewe-Gerigk, unterschrieben den Antrag.

Die derzeitige Rechtslage, die seit 1998 gilt, sieht vor: Bei Eheleuten erhalten Vater und Mutter bei einer Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder. Für Unverheiratete gilt das nicht. Wenn die Frau nicht freiwillig mit dem Vater eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht unterschreibt, liegt die Verantwortung für das Kind allein bei ihr.

Der Antrag der Grünen, der schon im Mai im Bundestag vorgelegt wurde, sieht deswegen vor, dass ein Vater bei einer Trennung von seiner Freundin im Einzelfall das Sorgerecht einklagen kann. Zunächst sind beratende Gespräche zwischen Vater und Mutter vorgesehen, die eine Einigung außergerichtlich ermöglichen sollen. Erst wenn diese scheitern, kann der Vater ein Gericht einschalten.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, ist "persönlich reserviert" gegenüber einer Reform. Zwar müsse es auch bei Nicht-Verheirateten eine Regelung geben, die eine gemeinsame Verantwortung für die Kinder möglich mache. "Aber es darf keine gesetzliche Automatik geben, die in Konfliktsituationen eintritt."

Auch die CDU-Expertin Ute Granold hält das Thema für "diskussionswürdig". Doch sie fordert, mehr Statistiken über gemeinsame Sorgeerklärungen bei Nicht-Verheirateten zu erheben. Die Union sei dem Thema gegenüber "nicht verschlossen, aber auch nicht ganz offen".

Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bemängelte ein "hohes Aggressionspotential" auf Seiten der Vätervereine. Sie sei "extrem reserviert" gegenüber einer Gesetzesreform und fürchte "eine Flut von Rechtsstreitigkeiten".

Der Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter lehnt jegliche Änderung ab. "Am bestehenden Gesetz sollte nichts geändert werden", sagte Peggi Liebisch, die Geschäftsführerin des Verbands. In der Realität müsse meist die Mutter den Alltag regeln. "Viele Väter versuchen in den Alltag hineinzuregieren, obwohl sie nicht im gleichen Haushalt leben." Das Problem seien vielmehr Väter, die sich nicht kümmern wollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2003 die Brisanz des Themas erkannt. Es verpflichtete den Gesetzgeber, die Praxis der gemeinsamen Sorgeerklärungen bei Unverheirateten zu beobachten - und zu prüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich im Mittelpunkt steht. Im Jahr 2007 wurden rund 211.000 Kinder geboren, deren Eltern nicht verheiratet sind. Davon haben 49 Prozent der Eltern eine Sorgeerklärung beim Jugendamt unterschrieben, so das Statistische Bundesamt. Die Motive der Eltern, die eine gemeinsame Sorge ablehnen, sind bisher kaum untersucht. Anfang 2009 soll dazu eine Studie starten.

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84 Kommentare

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  • M
    Martin

    Die liebe Frau Ministerin a.D. (Justiz) hat so oft vernünftige Ansätze menschlicher Politik gezeigt - was in der FDP wahrlich nicht einfach ist - und gilt (wg. mir: galt) zu Recht als eine Vertreterin einer "anderen" / der besseren FDP.

    Wie oft nannte man Sie schon "in einer Reihe" mit Burkhard Hirsch und Gerhard Baum ? Wohl zu oft wie mir scheint.

    Denn mit dem Schwachsinn zeigt Sie (praktizierende Rechtsanwältin) doch nur, dass Ihr und der nun mal vorhandenen Rechtsanwalts-Dichte sowohl unter den FDP-Mitliedern als auch deren Wählern, zunächst offenbar daran gelegen ist, die leidlichen Familienrechtlichen Verfahren als Besitzstand zu Wahren.

    Bei geändertem BGB (gemeinsame Sorge als Regel - auch nach der Trennung) gäb´es weniger Arbeit....

    Es dürfte nicht verwundern wenn Sie regelmäßig Frauen vor Gericht vertritt welche sich auf das gegenwärtige + überholte Recht berufen.

    Doch ganz wirr wird mir, wenn ausgerechnet "Die Grünen" nun mal wieder `die Guten` sein sollen - lt. dem Artikel. Wer sich sachlich mit dem Thema auseinandersetzt und bereit ist, auch mal unter den Stichworten "Bindungstoleranz" oder "PAS" oder "Vollelternschaft in zwei Wohnungen" zu googeln - wird sich schnell in ein Spektrum der zwischenmenschlichen Psychologie und privatrechtlichen Realitäten von Eltern in Trennungssituationen unter bundesdeutschen Rechtsbedingungen einarbeiten können in unserem Land bzw. einlesen können - dass er/Sie zukünftig unter offenbar keiner der 4-6 seriösen Parteien eine akzeptable Wahl mehr finden wird können. Wenn Mütter sich aufgrund falscher Gesetze (die es in anderen Länder ja nicht gibt) auf Sturheit und neurologische Schemata zurückziehen können - fallen Kinderseelen hinten runter.

    (war das jetzt auch agressiv Frau Ministerin a.D. ??)

    m.rose

  • T
    Tommy

    @anke:

    ich glaube sie haben da was verwechselt.

    das kind ist kein machtsymbol des Erzeugers" sondern vielmehr ein macht und druckinstrument der "austrägerinnen", welche das kind als "ihr " eigentum ansehen.

  • T
    Tom

    @Anke : Der Mythos der Unterdrückung der Frau durch den Mann, er hält sich mit Begeisterung.

     

    Dazu ein Zitat : „In zivilisierten Weltgegenden galt lange der unausgesprochene Gesellschaftsvertrag, daß Männer für ihre Privilegien auf der einen Seite mit Nachteilen auf der anderen bezahlen – und Frauen desgleichen. Dieses Verhältnis ist einseitig aufgekündigt worden. Nun fordern Männerrechtler, daß Frauen, wenn sie tatsächlich gleichgestellt werden wollen, auch die Nachteile männlichen Daseins in Kauf nehmen müssen….“ (Zitat von Michael Klonovsky 41/2008).

     

    Woher kommt wohl die Regel „Frauen und Kinder zuerst“? Vom Feminismus oder von Männern, die bereit waren aus edel zu nennenden Motiven ihr eigenes Leben hintenanzustellen – und der Feminismus hat diese Haltung bequemerweise für sich vereinnahmt?

    Einen interessanten Denkansatz hat Prof. Hollstein, S. 277 „Was vom Manne übrig blieb“ :

    „Daher seien männliche Eigenschaften, die seine Kollegen vorgängig kritisiert hätten, in einem ganz anderen Licht zu sehen. Wer beschützt, Nest und Kultur baut, Kinder und Frauen verteidigt, für Nahrung und Schutz sorgt, müsse außenorientiert, leistungsstark, kompetent, aggressiv, mutig und autonom sein. All diese Qualitäten hätten Männer im Laufe der Geschichte nicht zu egoistischen Zwecken eingesetzt, sondern um Frauen und Kindern eine sichere Zukunft aufzubauen und darüber den Fortbestand der Gesellschaft zu garantieren. Männer hätten damit schon immer einem höheren Zweck gedient und dafür ihr Leben geopfert. So kann man es auch sehen. Es würde Männer von vielen Schuldzuweisungen entlasten….“

    Aber diese Sichtweisen waren seit den 70`ern nicht common sense sondern viel lieber die kollektive Beschmutzung männlichen Ansehens, die Unterdrückung durch den Mann und der damit verbundene Revanchismus. Wenn ein Vater sich um seine Kinder kümmern will anstatt nur das Geld anzuschaffen, verlangt daß dies über Sorgeerklärungen nach außen dokumentiert wird, wird es immer Leute geben die diese Haltung sofort schlechtmachen werden.

     

    Und das nachdem Männer Frauen jahrhundertelang versorgt und geschützt haben.

    Unpopuläre Sichtweise, die nicht ins gewohnte Weltbild passt.

  • A
    anke

    Ist das nun ein Fortschritt? Ich meine: Über die Jahrtausende hinweg mussten Frauen Kinder bekommen, weil Männer es so wollten. In der Ehe genau so, wie außerhalb. Sie durften "ihre" Kinder nur dann behalten, wenn der Mann nichts dagegen hatte, und nicht selten blieb die Verantwortung für das Überleben der Kleinen an ihnen allen hängen - bis zu dem Moment, da der Vater eigene Pläne hatte mit "seinem" Nachwuchs. Nun, wo einzelne Frauen (nicht nur im reichen Europa) darauf bestehen, dass ihr Bauch ihnen (und nur ihnen!) gehört, beklagen sich die "Herren der Schöpfung" bei Gericht massenhaft darüber, dass sie noch immer nicht selbst schwanger werden können. Es muss also das Kind als solches inzwischen doch so etwas wie ein Statussymbol geworden sein. Schade nur, dass es offenbar noch immer nicht als eigenständiger Mensch wahrgenommen wird. Als Eigentum seiner Erzeuger soll es bestenfalls deren gestörten Gefühlshaushalt ausgleichen. In schlimmeren Fällen ist es nur der Anlass für Machtspielchen übelster Art. Immerhin: Wo sowohl Mütter als auch Väter versagen können, müssen mehr oder weniger unbeteiligte Dritte entscheiden dürfen. Meinen Segen hätten die Gerichte, auch wenn sie gar nicht anders besetzt werden können als mit Männern und Frauen, die Mütter und Väter sind oder doch wenigstens Töchter und Söhne. Vor allem, weil ich einfach nicht glauben kann, dass jeder und jede, der/die beim Sex nicht verhütet, gleich an seine/ihre Verantwortung denkt dabei. Schließlich: Irgendwie wäre mir so viel Zielstrebigkleit dann doch ein ganz klein wenig unheimlich. Ich meine: Bin ja schließlich kein Papst!

  • T
    Thomas

    @Hans-Peter : „...beim Thema Sorgerecht nicht um Machtfragen gehen (welcher Elternteil "regiert" über das Kind und über den anderen Elternteil?), ....“

     

    In diesem Zusammenhang fallen mir die Zeilen von Khalil Gibran ein :

     

    „Von den Kindern:

    Eure Kinder sind nicht eure Kinder.

    Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht

    des Lebens nach sich selber.

    Sie kommen durch euch,

    aber nicht von euch,

    und obwohl sie mit euch sind,

    gehören sie euch doch nicht.

    Ihr dürft ihnen eure Liebe geben,

    aber nicht eure Gedanken,

    denn sie haben ihre eigenen Gedanken.

    Ihr dürft ihren Körpern ein Haus geben,

    aber nicht ihren Seelen,

    denn ihre Seelen wohnen im Haus von morgen,

    das ihr nicht besuchen könnt,

    nicht einmal in euren Träumen.

    Ihr dürft euch bemühen,

    wie sie zu sein,

    aber versucht nicht,

    sie euch ähnlich zu machen.

    Denn das Leben läuft nicht rückwärts,

    noch verweilt es im Gestern.

    Ihr seid die Bogen,

    von denen eure Kinder

    als lebende Pfeile ausgeschickt werden.

    Der Schütze sieht das Ziel auf dem Pfad der Unendlichkeit,

    und Er spannt euch mit Seiner Macht,

    damit Seine Pfeile schnell und weit fliegen.

    Lasst euren Bogen von der Hand des Schützen

    auf Freude gerichtet sein;

    denn so wie Er den Pfeil liebt, der fliegt…“

     

    Diese loslassende Haltung hat eine grundsätzliche Charakterhaltung zur Voraussetzung : Liebesfähigkeit.

  • RF
    Ralf-G. Fuchs

    Frau Leuthäuser-Doppelname meint also, dass Väter resp. deren Vereine (die sich: "Allen Kindern Mutter und Vater!" zum Ziel gesetzt haben), aggressiv seien.

    Nun, was will denn frau überhaupt? Den engagierten Vater, den sie aussperren und zum Zahlesel degradieren kann, oder den, der sich nach der Zeugung vom Acker macht?

    Ich habe Verständnis dafür, wenn Vätern der Kragen platzt, angesichts der Ignoranz und Faulheit deutscher Familiengerichte, die regelmässig vom EMGR gerügt werden.

    Ich gehöre zu diesen "ungeduldigen" Vätern, weil ich meine Tochter 3 3/4 Jahre weder gesehen, noch gesprochen habe und seit 9 Jahren mich mit einer "Mutter" um nichts weiter als Besuche streiten muss.

    Nur habe ich mit anderen Vätern diese Aggressivität kanalisiert. Wir laufen den Papa-Lauf, zuletzt im Dutzend beim Berlin-Marathon 2008

  • EU
    Eric Untermann

    In ganz Europa lacht man sich entweder kaputt oder reagiert mit völligem Unglauben, wenn es um das deutsche Familienrecht geht. Der lächerliche Ausschluss von Vätern, sofern sie nicht durch einen Trauschein "veredelt" sind ist nur einer der vielen einzigartigen Aspekte, die in Deutschland völlig anders laufen wie fast in unserer gesamten Nachbarschaft. Hier zum Beispiel Details, wie das in Skandinavien funktioniert: www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=420

     

    Es dürfte auch aberwitzig und einzigartig sein, wie man in einem Land, das die höchste Richterdichte der ganzen Welt aufweist und in dem schon lange die Hälfte aller Verfahren vor Gerichten mit dem Familienrecht zu tun hat, immer neue Winkelzüge erfindet, die noch mehr Menschen vor Gericht zwingt, wenn es um ihre Kinder geht.

     

    Da ist nichts mehr reformierbar. Schon lange nicht. Der Wasserkopf muss erst so schwer werden, bis er auseinanderplatzt. Ohne Kapitulation machens die Deutschen nicht. Der Körper, der den Kopf tragen soll ist jedenfalls schon erfreulich schwach. Die Klientel, die das noch etwas angeht, schmilzt immer schneller weg: Denn auch mit der Ablehnung von eigenen Kindern und Vaterschaft sind junge Männer Weltspitze. Der vorige Innenminister nannte das eine erschreckende "Absage an das Leben". Warum applaudieren Männer wohl nicht ihrer gerechten Entrechtung und den wohligen Schmankerln, die das Unterhaltsrecht für sie bereithält, wenn die Vaterschaft eintritt? Wunder über Wunder im winterlichen Deutschland....

  • R
    radex

    Hat sich denn schon mal jemand das Papier der GRÜNEN durchgelesen? Da steht drin, daß sorgerechtswillige Väter erst einmal eine 1-jährige Probezeit zu absolvieren haben. In dieser Zeit müssen sie auch Unterhalt gezahlt haben. Ansonsten soll es auch kein Sorgerecht geben. Natürlich fehlen auch Hinweise auf Gewalt nicht. Und das, obwohl sogar Frau v.d. Leyen vor 2 Wochen offiziell bekanntgab, daß 2/3 aller Kindesmißhandlungen von den leiblichen Müttern verübt werden. Auch Unterhalt für die beim Vater lebenden Kinder zahlen Mütter so gut wie nie. Dies läßt das Papier der GRÜNEN völlig unberücksichtigt. Stattdessen werden falsche Klischees vom gewalttätigen und unterhaltsverweigernden Vater verbreitet, obwohl die Realität ganz anders aussieht.

    Ein Blick über die Grenzen zeigt, daß mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz überall der Vater das Sorgerecht bekommen kann. Immer mehr Staaten haben erkannt, daß diese Möglichkeit die am meisten kindgerechte Lösung ist. Leider sind wir in Deutschland hier noch gute 30 Jahre zurück.

  • H
    Hans-Peter

    Der "Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter" (VaMV) ist seinem Namen entsprechend eine Lobby für Alleinerziehende. Von einem solchen Verband, der elterlichen Fürsorgewillen verwechselt mit "Vätern, die versuchen, in den Alltag (einer Mutter) hineinzuregieren", kann man nicht erwarten, dass er sich für das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu beiden Elternteilen ausspricht.

     

    Die Aussage von Frau Liebisch ("hineinregieren...") zeigt zwei Systemfehler in der Denkweise dieses Verbandes. Erstens sollte es beim Thema Sorgerecht nicht um Machtfragen gehen (welcher Elternteil "regiert" über das Kind und über den anderen Elternteil?), und zweitens hat sie die Sichtweise des Kindes leider glatt vergessen.

     

    Von den Kindern, von denen Frau Liebisch spricht, habe ich noch nie eines gesehen. Anders gefragt: Frau Liebisch, welches Kind würde folgenden Satz sagen: "Ja, ich will alleinerziehend groß werden?".

     

    Unsere ehemalige Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger darf man ermuntern, sich zuerst mit den Themen Gewalt von Frauen gegen Männer und Gewalt von Müttern gegen Kinder zu befassen, bevor sie von einem hohen "hohen Aggressionspotential" bei Menschen spricht, die sich lediglich dagegen wehren, dass ihnen Grundrechte abgesprochen werden.

     

    Beiden ExpertInnen ist zu empfehlen, dass sie sich beim Thema "Rechte für Kinder" mehr auf die Position des Kindes einlassen und Parolen aus einem sinnlosen Geschlechterkrieg außen vor lassen. Denn letzterer ist genau das, was Kinder nicht wollen. Sie wollen nicht, dass man wegen ihnen oder um sie streitet. Sie wollen, wie jedes Kind auf dieser Welt, von Eltern geliebt werden, sich bei ihnen geborgen fühlen, und ihnen vertrauen können.

  • R
    runzbart

    Von einer Quote hat der "Verband lediger Mütter", heute "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" offensichtlich noch nichts gehört:

     

    VAMV-Bundesvorstand

     

    gewählt von der Bundesdelegiertenversammlung am 10. Juni 2007, Berlin

     

    Vorsitzende:

    Edith Schwab (Rheinland-Pfalz)

    Stellv. Vorsitzende:

    Michaela Huth (Nordrhein-Westfalen),

    Françoise Knaack-Hitti (Saarland)

    Schatzmeister:

    Michael Priebe (Bayern)

    Beisitzer/innen:

    Anke Mende (Berlin),

    Angela Jagenow (Schleswig-Holstein),

    Erika Biehn (Nordrhein-Westfalen),

    Barbara Baur (Baden-Württemberg)

     

    man könnte fast schon drüber lachen, dass nur der schatzmeister männlich ist; der, der mit dem geld umgehn muss.

    mehr als sicherung eigener pfründe ist von dort nicht zu erwarten.

  • T
    Thomas

    Gem. dem Prinzip „Gleiche Rechte – Gleiche Pflichten“ wäre es mehr als selbstverständlich auch bei unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu begründen. Abgesprochen werden sollte dies nur dann wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.

     

    Solange im nichtehelichen Bereich Mütter vom Gesetzgeber privilegisiert sind wird es schwierig sein hier um Verständnis und Vorteile der gemeinsamen Sorge zu werben, wenn ein gefühlter Einfluß- und Machtverlust befürchtet werden. Das Nichteinräumen der freiwilligen gemeinsamen Sorge kann wiederum vom Vater als Vertrauensverlust empfunden werden was auch die Beziehung entsprechend einseitig belastet und auch zur Trennung führen kann.

     

    Weiterhin besteht im Trennungsfalle das aus Ehe-Sorgerechtsstreitigkeiten bekannte Konfliktpotential, wenn es nicht nach dem „Cochemer Modell“ von vornherein entschlossen verhindert wird.

     

    Es geht hier in Trennungsauseinandersetzungen um die Entscheidungshoheit bzgl. des Kindes, also auch durchaus um Macht, wobei alle möglichen egoistischen Motivationen hineinspielen und das vielzitierte „Kindeswohl“ regrediert lediglich zu einem Hilfsargument persönlicher Eigen-Ambitionen.

     

    Darin liegt das Problem.

     

    Es werden dann teilweise alle möglichen „schwerwiegenden Gründe“ im Trennungskonflikt ins Feld geführt und Streitfelder geschaffen. Daher wäre es sicherlich sinnvoll die Gesetzeserweiterung der gemeinsamen Sorge bei nichtehelichen Eltern um die Justitiabilität von Falschbehauptungen im Trennungskonflikt nicht zu erweitern, da die Gesetzesgrundlagen gem. § 164 StGB ja bestehen, sondern diese dann in der Familienrechtspraxis auch umzusetzen. Solange Falschbehauptungen mütterlicher oder väterlicherseits nicht sanktioniert werden ist dies eine Einladung sich über unlautere Methoden das Alleinsorgerecht zu erstreiten.

     

    Welcher Schaden bei den betroffenen Kindern angerichtet wird, wird meist erst dann erahnt wenn Auffälligkeiten auftreten wie Leistungsverlust, Nervosität, Rückzug u.a.

  • D
    DoS

    @ Schulz:

    Ja sie haben Recht, es gibt Männer die ihre Macht mißbrauchen und es gibt Männer, die gegen ihre Partnerinnen Gewalt ausüben. Es gibt auch Frauen beides tun- Machtmißbrauchen und Gewalt gegen den Partner. Nein, Sie können beruhigt sein! Nicht in Deutschland. Zwar belegen dutzende wissenschaftliche Studien aus zahlreichen anderen westlichen Ländern, das häusliche Gewalt nahe zu 50:50 von beiden Geschlechter ausgeht. Aber nein, nicht hier in Deutschland! Deutsche Frauen sind anders.

    Ebenso die Kinder deutscher Mütter: Während Studien zufolge Kinder in allen anderen Ländern massiv unter der Väterentbehrung leiden (z.B. Studie der Universität Lund Schweden- veröffentlicht im unbedeutenden Lancet), signifikant höhere Suizidraten, mehr Drogenkonsum, häufigere Straffälligkeit als Erwachsene haben, reichen den deutschen Kindern eine Mutter völlig aus.

  • D
    DoS

    "Gemeinschaftkeit kam man nicht verordnen" - Nein ?

    Wollen wir dies mal auf andere Gesellschaftsbereiche übertragen ?

    Verkehrsregeln, Nachbarschaftsregeln wie Nachtruhe, oder gerade hier: Forumsregeln?

    Oder Schulpflicht : 9 Jahre in einer Klassengemeinschaft mit festen Regeln ist das etwas keine verordnete Gemeinschaft? Unser ganzer Staat ist auf verordneter Gemeinschaftkeit aufgebaut und nicht auf Anarchie und Faustrecht !

    Nein, nicht unser ganzer Staat, gerade im Familien"recht" gilt das Faustrecht.

    Wenn's um wehrlose Kinder geht kann Gemeinschaftkeit also ein im Sinne des Kindes verantwortungsvolles Verhalten nicht verordnet werden ?!

    Die Folgen ? Die beste Chance für den hauptbetreuenden Elternteil die alleinige Sorge zu erhalten, ist für möglichst viel Streit mit dem Expartner zu sorgen.

    Sollten die Grünen sich mit ihrem Antrag durchsetzen: Die beste Chance für den hauptbetreuenden Elternteil die alleinige Sorge zu behalten, ist für möglichst viel

    Streit mit dem Expartner zu sorgen.

    Wie macht man als hauptbetreuendes Elternteil Streit ? Verweigern von Mediation, Umgangsboykott, erfundene Gewaltschutzanträge, falsche Mißbrauchsvorwürfe, etc.

    Kindeswohl ?

    Diesen Begriff schlage ich zum Unwort des Jahrzehntes vor. Pervertiert aus Munde zahlreicher Richter und Politikerinnen wie

    Frau Zypries, Frau Leutheusser-Schnarrenberger und Frau von den Laien.

     

    Alternativen ?

    Gemeinschaftliches Sorgerecht von Geburt des Kindes an. Wer sich als Elternteil nicht in Mediation einbringt, wer nicht bereits ist zum Kompromissen , wer die Kinder gegen den/die ExpartnerIn aufhetzt, wer seine Elternmacht mißbraucht, der verliert das Sorgerecht solange bis er zur Einsicht kommt.

    Dies ist bereits jetzt in Länder wie Frankreich seit Jahren Rechtsstandard !

     

    Realistisch gesehen : In Deutschland auf Jahrzehnte undenkbar.

    Seien wir doch ehrlich, es geht einzig um die Unantastbarkeit der Frauenmacht im Kinderrechtsfragen und der deutsche Feminismus betrachtet Gleichberechtigung immer noch als Einbahnstraße.

     

    Deshalb eine weitere Alternativ:

    Statt der gemeinschaftlichen Sorgeerklärung nach der Geburt, führen wir doch die präkonzeptions Sorgeerklärung ein.

    Konsequenz: Jeder Mann könnte nun selbst entscheiden ob er einer Frau beischläft, wenn diese vorher sich verweigert, dass für ein eventuelles Kind von beiden gleichberechtigt gesorgt wird. Nun diejenigen Herren der Schöpfung die auf einen OneNightStand aus sind wird's egal sein. Aber diejenigen, die zu ihrer Verantwortung stehen, haben nun die Chance bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, zu sehen wie ernst es ihrer Auserwählten tatsächlich mit dem Gerede von Familie etc. ist.

    Dazu noch ein wenig Aufklärung über die Folgen einer Vaterschaft ohne Sorgerecht, und ich gehe jede Wette ein, bei der derzeitig Einstellung vieler deutscher Frauen zum Thema Gleichberechtigung im Kinderzimmer, wird diese neue Chance der Männer daraus präventiv die Konsequencen zu ziehen, eine größere Auswirkung auf die Geburtenrate haben als der Pillenknick.

  • P
    Peter

    Was gibt es hier zu diskutieren ? Die Verfassung schreibt vor, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sein sollen. Also bitte keine fadenscheinigen Begründungen, wenn ausnahmsweise mal nicht die Frauen profitieren. Ein bisschen Gleichberechtigung für Männer in Sachen Ehe - Scheidungs - und Sorgerecht wär eine gute Sache. Dass sich die ewiggestrigen Frauenorganisation nicht mit einem Machtverlust abfinden wollen und Gleichberechtigung als Gleichberechtigung von Frauen für Frauen begreifen, das war vorraussehbar.

  • SM
    Sven Marschner

    Die Frage ist, wenn sich Frauen ständig den Misshandlungen der Männer ausgesetzt sind, warum funktioniert ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt in anderen Ländern (z. B. Polen) auch? Sind dort durch Ausübungen der gemeinsamen Sorge Misshandlungen an der Tagesordnung?

    Es gibt hierzu auch Studien (zum Beispiel Proksch-Studie), die belegen, dass beim Ausüben der gemeinsamen Sorge die Beziehung zum anderen Elternteil - meist der Vater - erhalten bleibt und die die Unterhaltszahlungen reibungsloser funktionieren.

    Leider liegen wir in Deutschland mit unserem Familienrecht europaweit im Rückstand. Zu Lasten unsere Kinder.

    Mit freundlichem Gruß

    Sven Marschner

  • N
    Niko

    Gemeinsames Sorgegrecht alleine löst keine Probleme: Als ich vor einem Jahr als "Neubetroffener" mit Sorgerecht die Foren der Väterinitiativen las, schien mir das alles überzogen und unmöglich, wir leben doch in einem Rechtsstaat. Nun erfahre ich es am eigenen Leib: Will eine Mutter (mit gemeinsamem Sorgerecht) die Kinder entziehen, kann sie es einfach tun ohne Nachteile zu erleiden. Ganz konkret: Weil ihr die gerichtliche Anordnung des Umganges nicht passte plante sie einen Umzug (400km), lies sich kündigen und klagte auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ohne ein Wort vorher mit mir zu sprechen. Mit Erfolg: Vorläufiges Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten, Vater raus. Also klares Statement an alle Mütter, die den "Erzeuger" zu "Zahler" machen wollen: Schafft Fakten, macht was ihr wollt. Die Gerichte werden es schon bestätigen. Ob der Vater dabei Sorgerecht hat oder nicht ist vollkommen egal.

  • T
    Tommy

    ich frage mich was daran so falsch sein soll, das gemeinsame sorgerecht mit geburt des gemeinsamen kindes zu erhalten, egal ob verheiratet oder nicht. was in vielen staaten der eu normal ist und funktioniert wird ja wohl auch in deutschland anwendbar sein.

    @schulz:was haben misshandelnde männer (väter) damit zu tun? im übrigen misshandeln frauen (mütter) genauso oft. auch würden mit einem gemeinsamen sorgerecht keine rechte der frauen beschnitten sondern nur dem Grundgesetz art.6 absatz 2 und 5 rechnung getragen werden und endlich wenigstens eine der ganzen diskriminierungen der männer abgeschaft. das die leidtragenden der aktuellen gesetzgebung die kinder sind, da gebe ich ihnen recht. und wenn alleinerziehende frauen soviel mehrbelastungen haben, warum teilen sie sie dann nicht mit den vätern der kinder? so könnte man dann wenigstens auch die missbräuchliche machtausübung der frauen eindämmen, die das kind dem vater vorenthalten.

  • BK
    Bernhard Keller

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das gilt für Kinder wie für deren Eltern. Mittlerweile wurde im Unterhaltsrecht dieser Grundsatz umgesetzt: nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Sie erhalten den gleichen Unterhalt wie Eheliche. Jetzt gibt es doch keinen Grund, diesen Gleichstellungsgrundsatz beim Sorgerecht nicht genauso umzusetzen. Momentan ist ein nicht sorgeberchtigter Vater eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes der Willkür der sorgeberchtigten Mutter völlig ausgliefert. Wenn sie "nein" sagt ist nein! Ob das dann dem Wohle des Kindes dient oder ihrer Eitelkeit ist allen

    egal. Warum sollten nichteheliche Väter nicht das gleiche Recht nach einer Trennung genießen dürfen wie Eheliche. Das Kind jedenfalls braucht so oder so beide Eltern zu gleichen Teilen. Dabei ist es selbstverständlich, dass Verantwortung und Belastung gleichermaßen getragen werden. Negativbeispiele (gibt es leider viel zu viele auf allen Seiten), wie in den vorgehenden Kommentaren beschrieben, dienen nur der Polarisierung, aber nicht den betroffenen Kindern.

  • F
    Frank

    In Sachen gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter bildet Deutschland mit Österreich das Schlusslicht innerhalb der EU. In den anderen Ländern ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch nichteheliche Kinder ein Recht auf Umsorgung durch beide Elternteile haben.

     

    Das Risiko für das Kind ist nicht die Ausübung der gemeinsamen Sorge, sondern die Ausgrenzung des Vaters. Wenn der vamv meint, das Problem sind die Väter, die sich nicht um das Kind kümmern wollen, dann verstehe ich dessen fundamentale Ablehnung gegen ein Rechtsanspruch auf gemeinsame Sorge für nichteheliche Väter in keinster Weise. Denn diesen Vätern würde die Ausübung der gemeinsamen Sorge doch so egal sein, wie es sich der vamv nur wünschen könnte.

     

    Gemeinsames Sorgerecht ist Menschenrecht!

  • G
    Gerd

    Nur dort wo Gerechtigkeit herrscht, ist auch Friede.

    Das Väter beim Streit um ihre Kinder oft "aggressiv" wirken hat einen einfachen Grund, sie kämpfen gegen einen überlegenden Gegner. Widerstand gegen diese Familienpolitik, die sich das Kindeswohl auf die Fahnen schreibt und dies her nimmt um die familiäre Bindungen der Eltern, Kinder und Großeltern zu zerstören, ist ein konkretes Zeichen für demokratisches Verständnis.

  • TR
    Tristan Rosenkranz

    Meine Erfahrung aus einem Gespräch mit einer Bundesabgeordneten der Grünen ist, das die Grünen schon sehr feministisch denken, allerdings die Problematik des Vater- und damit Kinderunrechts kennen und zumindest erst einmal "bereit" sind, bei einer Änderung zu unterstützen. Wie das dann auch immer aussehen mag.

  • HS
    Harry Schneider

    Väter werden in diesem Land um Ihre Kinder betrogen. Das muss sich schnellstens ändern. Unzählige Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland sind in Strassburg vor dem EugH anhängig.

     

    Viele Gruesse Harry

    www.vaeterrechte.de

  • DM
    Dr. med. Jörg Schmitt

    In einer Studie über Kinder mit psychisch kranken Elternteilen (definiert als: Elternteile, die wegen ihrer psychischen Erkrankung stationär(!!!) in einer psychiatrischen Klinik behandelt wurden, waren 80 % der Eltern alleinerziehende Mütter. Das Risiko, eine schwere psychische Erkrankung zu bekommen, unterscheidet sich aber zwischen Männern und Frauen kaum.

    Hierfür gibt es drei mögliche Erklärungen:

    1. Psychisch kranke Frauen haben regelmäßig Kinder mit noch schwerer gestörten Vätern

    2. Die große Mehrheit psychisch gesunder Väter verschwinden aus eigenem Entschluss aus dem Leben ihrer Partnerin und Kinder, wenn die Partnerin mit der Erziehung der Kinder überfordert ist

    3. Je gestörter und kommunikartionsunfähiger die Kindesmutter ist, desto leichter wird es ihr in Deutschland gemacht, einen psychisch gesunden Vater von der Betreuung und Erziehung der Kinder auszuschließen

     

    Der Leser mag sich seine getrennten Bekannten anschauen und selbst entscheiden, welche der drei Ursachen wohl die grösste Rolle spielt.

     

    Es gibt noch eine vierte Hypothese, die zu entkräften aber schon viele Versuche unternommen wurden und die teils gebetsmühlenartig von Parteien und Interessengruppen als unsinnig dargestellt wird:

    4. "Alleinerziehen" macht Mütter (und ihre Kinder!) krank.

  • MP
    Michael Pfennig

    Ich hoffe, dass endlich das umgesetzt wird, das Frauenrechtlerinnen seit 40 Jahren gefordert hatten: Väter bekennt euch zur eurer neuen Rolle! Doch warum argumentieren die meisten Mütter plötzlich wieder anders? Hört mal rein bei den Liedern unter www.michael-pfennig.de

  • DE
    Daniel Engert

    Da scheinen die beiden Vor-Kommentatoren etwas nicht richtig verstanden zu haben... mitnichten geht es bei diesem Gesetzesvorschlag um ein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter, es geht um die Möglichkeit, sich ein Sorgerecht vor Gericht zu erstreiten. Das sollte wohl eine Selbstverständlichkeit sein. Auch bei unverheirateten Paaren gilt, dass Mütter nicht unbedingt die "besseren" Erzieherinnen sind. Gerade aus diesem Grund, und weil die alte Gesetzeslage natürlich hochgradig sexistisch war, wurde die Sorgerechtsregelung bei Scheidungen geändert.

  • MS
    Michael Stiefel

    Eine gemeinsame Sorge ab Geburt, unabhängig von Status, Geschlecht, sexueller Orientierung und Familienstand ist europäischer Standard. So werden beide Eltern in die Pflicht genommen und es gibt eine gleiche Elternverantwortung von Anfang an. Für manches Kind wäre das überdies ein lebensrettender Vorteil, verfolgt man die Berichterstattung über grausame Mütter (meist mit alleinigem Sorgerecht).

     

    Außderdem ist der deutsche Sonderweg des §1626a auch vor dem Hintergrund der europäischen

    Familienrechtsentwicklung und der Menschenrechtskonvention unhaltbar. Während nahezu alle europaischen Länder ihren Kindern von Anfang an zwei gleichermaßen verantwortliche und sorgende Eltern einräumen, bilden bald nur noch Deutschland und Österreich eine Allianz der Rückständigkeit.

     

    Der GRÜNEN-vorschlag ist leider nur halbherzig. Ein bischen Gleichberechtigung geht genausowenig, wie ein bischen schwanger.

  • S
    Schulz

    Das würde bedeuten, daß Frauen sich den Mißhandlungen der Väter nie mehr entziehen könnten.

    Es ist traurig aber wahr das es auch Männer gibt

    die das Sorgerrecht mißbrauchen und es als ein Instrument der Machtausübung benutzen!

    Frau und Kind wären bei dieser Gesetzgebung nicht mehr ausreichend geschützt! Leidtragende sind letzten Endes immer die Kinder! Sofern eine Mutter-Kind Beziehung gesund ist sollten Frauen

    in Ihren Rechten nicht beschnitten werden da Sie bei einem alleinigen Sorgerecht ja auch die volle

    Verantwortung und die alleinige Mehrbelastung zu tragen haben!

  • T
    Tom

    Es ist doch sinnvoller die Frage der gemeinsamen Sorge mit der Geburt eines gemeinsamen Kindes zu vereinbaren. Vor jeder späteren Trennung. Zukünftig vielleicht im Rahmen einer Pflichtberatung. Ein automatisch gemeinsames Sorgerecht birgt doch einige Risken und enormes Streitpotential.

  • M
    Martin

    Die liebe Frau Ministerin a.D. (Justiz) hat so oft vernünftige Ansätze menschlicher Politik gezeigt - was in der FDP wahrlich nicht einfach ist - und gilt (wg. mir: galt) zu Recht als eine Vertreterin einer "anderen" / der besseren FDP.

    Wie oft nannte man Sie schon "in einer Reihe" mit Burkhard Hirsch und Gerhard Baum ? Wohl zu oft wie mir scheint.

    Denn mit dem Schwachsinn zeigt Sie (praktizierende Rechtsanwältin) doch nur, dass Ihr und der nun mal vorhandenen Rechtsanwalts-Dichte sowohl unter den FDP-Mitliedern als auch deren Wählern, zunächst offenbar daran gelegen ist, die leidlichen Familienrechtlichen Verfahren als Besitzstand zu Wahren.

    Bei geändertem BGB (gemeinsame Sorge als Regel - auch nach der Trennung) gäb´es weniger Arbeit....

    Es dürfte nicht verwundern wenn Sie regelmäßig Frauen vor Gericht vertritt welche sich auf das gegenwärtige + überholte Recht berufen.

    Doch ganz wirr wird mir, wenn ausgerechnet "Die Grünen" nun mal wieder `die Guten` sein sollen - lt. dem Artikel. Wer sich sachlich mit dem Thema auseinandersetzt und bereit ist, auch mal unter den Stichworten "Bindungstoleranz" oder "PAS" oder "Vollelternschaft in zwei Wohnungen" zu googeln - wird sich schnell in ein Spektrum der zwischenmenschlichen Psychologie und privatrechtlichen Realitäten von Eltern in Trennungssituationen unter bundesdeutschen Rechtsbedingungen einarbeiten können in unserem Land bzw. einlesen können - dass er/Sie zukünftig unter offenbar keiner der 4-6 seriösen Parteien eine akzeptable Wahl mehr finden wird können. Wenn Mütter sich aufgrund falscher Gesetze (die es in anderen Länder ja nicht gibt) auf Sturheit und neurologische Schemata zurückziehen können - fallen Kinderseelen hinten runter.

    (war das jetzt auch agressiv Frau Ministerin a.D. ??)

    m.rose

  • T
    Tommy

    @anke:

    ich glaube sie haben da was verwechselt.

    das kind ist kein machtsymbol des Erzeugers" sondern vielmehr ein macht und druckinstrument der "austrägerinnen", welche das kind als "ihr " eigentum ansehen.

  • T
    Tom

    @Anke : Der Mythos der Unterdrückung der Frau durch den Mann, er hält sich mit Begeisterung.

     

    Dazu ein Zitat : „In zivilisierten Weltgegenden galt lange der unausgesprochene Gesellschaftsvertrag, daß Männer für ihre Privilegien auf der einen Seite mit Nachteilen auf der anderen bezahlen – und Frauen desgleichen. Dieses Verhältnis ist einseitig aufgekündigt worden. Nun fordern Männerrechtler, daß Frauen, wenn sie tatsächlich gleichgestellt werden wollen, auch die Nachteile männlichen Daseins in Kauf nehmen müssen….“ (Zitat von Michael Klonovsky 41/2008).

     

    Woher kommt wohl die Regel „Frauen und Kinder zuerst“? Vom Feminismus oder von Männern, die bereit waren aus edel zu nennenden Motiven ihr eigenes Leben hintenanzustellen – und der Feminismus hat diese Haltung bequemerweise für sich vereinnahmt?

    Einen interessanten Denkansatz hat Prof. Hollstein, S. 277 „Was vom Manne übrig blieb“ :

    „Daher seien männliche Eigenschaften, die seine Kollegen vorgängig kritisiert hätten, in einem ganz anderen Licht zu sehen. Wer beschützt, Nest und Kultur baut, Kinder und Frauen verteidigt, für Nahrung und Schutz sorgt, müsse außenorientiert, leistungsstark, kompetent, aggressiv, mutig und autonom sein. All diese Qualitäten hätten Männer im Laufe der Geschichte nicht zu egoistischen Zwecken eingesetzt, sondern um Frauen und Kindern eine sichere Zukunft aufzubauen und darüber den Fortbestand der Gesellschaft zu garantieren. Männer hätten damit schon immer einem höheren Zweck gedient und dafür ihr Leben geopfert. So kann man es auch sehen. Es würde Männer von vielen Schuldzuweisungen entlasten….“

    Aber diese Sichtweisen waren seit den 70`ern nicht common sense sondern viel lieber die kollektive Beschmutzung männlichen Ansehens, die Unterdrückung durch den Mann und der damit verbundene Revanchismus. Wenn ein Vater sich um seine Kinder kümmern will anstatt nur das Geld anzuschaffen, verlangt daß dies über Sorgeerklärungen nach außen dokumentiert wird, wird es immer Leute geben die diese Haltung sofort schlechtmachen werden.

     

    Und das nachdem Männer Frauen jahrhundertelang versorgt und geschützt haben.

    Unpopuläre Sichtweise, die nicht ins gewohnte Weltbild passt.

  • A
    anke

    Ist das nun ein Fortschritt? Ich meine: Über die Jahrtausende hinweg mussten Frauen Kinder bekommen, weil Männer es so wollten. In der Ehe genau so, wie außerhalb. Sie durften "ihre" Kinder nur dann behalten, wenn der Mann nichts dagegen hatte, und nicht selten blieb die Verantwortung für das Überleben der Kleinen an ihnen allen hängen - bis zu dem Moment, da der Vater eigene Pläne hatte mit "seinem" Nachwuchs. Nun, wo einzelne Frauen (nicht nur im reichen Europa) darauf bestehen, dass ihr Bauch ihnen (und nur ihnen!) gehört, beklagen sich die "Herren der Schöpfung" bei Gericht massenhaft darüber, dass sie noch immer nicht selbst schwanger werden können. Es muss also das Kind als solches inzwischen doch so etwas wie ein Statussymbol geworden sein. Schade nur, dass es offenbar noch immer nicht als eigenständiger Mensch wahrgenommen wird. Als Eigentum seiner Erzeuger soll es bestenfalls deren gestörten Gefühlshaushalt ausgleichen. In schlimmeren Fällen ist es nur der Anlass für Machtspielchen übelster Art. Immerhin: Wo sowohl Mütter als auch Väter versagen können, müssen mehr oder weniger unbeteiligte Dritte entscheiden dürfen. Meinen Segen hätten die Gerichte, auch wenn sie gar nicht anders besetzt werden können als mit Männern und Frauen, die Mütter und Väter sind oder doch wenigstens Töchter und Söhne. Vor allem, weil ich einfach nicht glauben kann, dass jeder und jede, der/die beim Sex nicht verhütet, gleich an seine/ihre Verantwortung denkt dabei. Schließlich: Irgendwie wäre mir so viel Zielstrebigkleit dann doch ein ganz klein wenig unheimlich. Ich meine: Bin ja schließlich kein Papst!

  • T
    Thomas

    @Hans-Peter : „...beim Thema Sorgerecht nicht um Machtfragen gehen (welcher Elternteil "regiert" über das Kind und über den anderen Elternteil?), ....“

     

    In diesem Zusammenhang fallen mir die Zeilen von Khalil Gibran ein :

     

    „Von den Kindern:

    Eure Kinder sind nicht eure Kinder.

    Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht

    des Lebens nach sich selber.

    Sie kommen durch euch,

    aber nicht von euch,

    und obwohl sie mit euch sind,

    gehören sie euch doch nicht.

    Ihr dürft ihnen eure Liebe geben,

    aber nicht eure Gedanken,

    denn sie haben ihre eigenen Gedanken.

    Ihr dürft ihren Körpern ein Haus geben,

    aber nicht ihren Seelen,

    denn ihre Seelen wohnen im Haus von morgen,

    das ihr nicht besuchen könnt,

    nicht einmal in euren Träumen.

    Ihr dürft euch bemühen,

    wie sie zu sein,

    aber versucht nicht,

    sie euch ähnlich zu machen.

    Denn das Leben läuft nicht rückwärts,

    noch verweilt es im Gestern.

    Ihr seid die Bogen,

    von denen eure Kinder

    als lebende Pfeile ausgeschickt werden.

    Der Schütze sieht das Ziel auf dem Pfad der Unendlichkeit,

    und Er spannt euch mit Seiner Macht,

    damit Seine Pfeile schnell und weit fliegen.

    Lasst euren Bogen von der Hand des Schützen

    auf Freude gerichtet sein;

    denn so wie Er den Pfeil liebt, der fliegt…“

     

    Diese loslassende Haltung hat eine grundsätzliche Charakterhaltung zur Voraussetzung : Liebesfähigkeit.

  • RF
    Ralf-G. Fuchs

    Frau Leuthäuser-Doppelname meint also, dass Väter resp. deren Vereine (die sich: "Allen Kindern Mutter und Vater!" zum Ziel gesetzt haben), aggressiv seien.

    Nun, was will denn frau überhaupt? Den engagierten Vater, den sie aussperren und zum Zahlesel degradieren kann, oder den, der sich nach der Zeugung vom Acker macht?

    Ich habe Verständnis dafür, wenn Vätern der Kragen platzt, angesichts der Ignoranz und Faulheit deutscher Familiengerichte, die regelmässig vom EMGR gerügt werden.

    Ich gehöre zu diesen "ungeduldigen" Vätern, weil ich meine Tochter 3 3/4 Jahre weder gesehen, noch gesprochen habe und seit 9 Jahren mich mit einer "Mutter" um nichts weiter als Besuche streiten muss.

    Nur habe ich mit anderen Vätern diese Aggressivität kanalisiert. Wir laufen den Papa-Lauf, zuletzt im Dutzend beim Berlin-Marathon 2008

  • EU
    Eric Untermann

    In ganz Europa lacht man sich entweder kaputt oder reagiert mit völligem Unglauben, wenn es um das deutsche Familienrecht geht. Der lächerliche Ausschluss von Vätern, sofern sie nicht durch einen Trauschein "veredelt" sind ist nur einer der vielen einzigartigen Aspekte, die in Deutschland völlig anders laufen wie fast in unserer gesamten Nachbarschaft. Hier zum Beispiel Details, wie das in Skandinavien funktioniert: www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=420

     

    Es dürfte auch aberwitzig und einzigartig sein, wie man in einem Land, das die höchste Richterdichte der ganzen Welt aufweist und in dem schon lange die Hälfte aller Verfahren vor Gerichten mit dem Familienrecht zu tun hat, immer neue Winkelzüge erfindet, die noch mehr Menschen vor Gericht zwingt, wenn es um ihre Kinder geht.

     

    Da ist nichts mehr reformierbar. Schon lange nicht. Der Wasserkopf muss erst so schwer werden, bis er auseinanderplatzt. Ohne Kapitulation machens die Deutschen nicht. Der Körper, der den Kopf tragen soll ist jedenfalls schon erfreulich schwach. Die Klientel, die das noch etwas angeht, schmilzt immer schneller weg: Denn auch mit der Ablehnung von eigenen Kindern und Vaterschaft sind junge Männer Weltspitze. Der vorige Innenminister nannte das eine erschreckende "Absage an das Leben". Warum applaudieren Männer wohl nicht ihrer gerechten Entrechtung und den wohligen Schmankerln, die das Unterhaltsrecht für sie bereithält, wenn die Vaterschaft eintritt? Wunder über Wunder im winterlichen Deutschland....

  • R
    radex

    Hat sich denn schon mal jemand das Papier der GRÜNEN durchgelesen? Da steht drin, daß sorgerechtswillige Väter erst einmal eine 1-jährige Probezeit zu absolvieren haben. In dieser Zeit müssen sie auch Unterhalt gezahlt haben. Ansonsten soll es auch kein Sorgerecht geben. Natürlich fehlen auch Hinweise auf Gewalt nicht. Und das, obwohl sogar Frau v.d. Leyen vor 2 Wochen offiziell bekanntgab, daß 2/3 aller Kindesmißhandlungen von den leiblichen Müttern verübt werden. Auch Unterhalt für die beim Vater lebenden Kinder zahlen Mütter so gut wie nie. Dies läßt das Papier der GRÜNEN völlig unberücksichtigt. Stattdessen werden falsche Klischees vom gewalttätigen und unterhaltsverweigernden Vater verbreitet, obwohl die Realität ganz anders aussieht.

    Ein Blick über die Grenzen zeigt, daß mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz überall der Vater das Sorgerecht bekommen kann. Immer mehr Staaten haben erkannt, daß diese Möglichkeit die am meisten kindgerechte Lösung ist. Leider sind wir in Deutschland hier noch gute 30 Jahre zurück.

  • H
    Hans-Peter

    Der "Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter" (VaMV) ist seinem Namen entsprechend eine Lobby für Alleinerziehende. Von einem solchen Verband, der elterlichen Fürsorgewillen verwechselt mit "Vätern, die versuchen, in den Alltag (einer Mutter) hineinzuregieren", kann man nicht erwarten, dass er sich für das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu beiden Elternteilen ausspricht.

     

    Die Aussage von Frau Liebisch ("hineinregieren...") zeigt zwei Systemfehler in der Denkweise dieses Verbandes. Erstens sollte es beim Thema Sorgerecht nicht um Machtfragen gehen (welcher Elternteil "regiert" über das Kind und über den anderen Elternteil?), und zweitens hat sie die Sichtweise des Kindes leider glatt vergessen.

     

    Von den Kindern, von denen Frau Liebisch spricht, habe ich noch nie eines gesehen. Anders gefragt: Frau Liebisch, welches Kind würde folgenden Satz sagen: "Ja, ich will alleinerziehend groß werden?".

     

    Unsere ehemalige Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger darf man ermuntern, sich zuerst mit den Themen Gewalt von Frauen gegen Männer und Gewalt von Müttern gegen Kinder zu befassen, bevor sie von einem hohen "hohen Aggressionspotential" bei Menschen spricht, die sich lediglich dagegen wehren, dass ihnen Grundrechte abgesprochen werden.

     

    Beiden ExpertInnen ist zu empfehlen, dass sie sich beim Thema "Rechte für Kinder" mehr auf die Position des Kindes einlassen und Parolen aus einem sinnlosen Geschlechterkrieg außen vor lassen. Denn letzterer ist genau das, was Kinder nicht wollen. Sie wollen nicht, dass man wegen ihnen oder um sie streitet. Sie wollen, wie jedes Kind auf dieser Welt, von Eltern geliebt werden, sich bei ihnen geborgen fühlen, und ihnen vertrauen können.

  • R
    runzbart

    Von einer Quote hat der "Verband lediger Mütter", heute "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" offensichtlich noch nichts gehört:

     

    VAMV-Bundesvorstand

     

    gewählt von der Bundesdelegiertenversammlung am 10. Juni 2007, Berlin

     

    Vorsitzende:

    Edith Schwab (Rheinland-Pfalz)

    Stellv. Vorsitzende:

    Michaela Huth (Nordrhein-Westfalen),

    Françoise Knaack-Hitti (Saarland)

    Schatzmeister:

    Michael Priebe (Bayern)

    Beisitzer/innen:

    Anke Mende (Berlin),

    Angela Jagenow (Schleswig-Holstein),

    Erika Biehn (Nordrhein-Westfalen),

    Barbara Baur (Baden-Württemberg)

     

    man könnte fast schon drüber lachen, dass nur der schatzmeister männlich ist; der, der mit dem geld umgehn muss.

    mehr als sicherung eigener pfründe ist von dort nicht zu erwarten.

  • T
    Thomas

    Gem. dem Prinzip „Gleiche Rechte – Gleiche Pflichten“ wäre es mehr als selbstverständlich auch bei unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu begründen. Abgesprochen werden sollte dies nur dann wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.

     

    Solange im nichtehelichen Bereich Mütter vom Gesetzgeber privilegisiert sind wird es schwierig sein hier um Verständnis und Vorteile der gemeinsamen Sorge zu werben, wenn ein gefühlter Einfluß- und Machtverlust befürchtet werden. Das Nichteinräumen der freiwilligen gemeinsamen Sorge kann wiederum vom Vater als Vertrauensverlust empfunden werden was auch die Beziehung entsprechend einseitig belastet und auch zur Trennung führen kann.

     

    Weiterhin besteht im Trennungsfalle das aus Ehe-Sorgerechtsstreitigkeiten bekannte Konfliktpotential, wenn es nicht nach dem „Cochemer Modell“ von vornherein entschlossen verhindert wird.

     

    Es geht hier in Trennungsauseinandersetzungen um die Entscheidungshoheit bzgl. des Kindes, also auch durchaus um Macht, wobei alle möglichen egoistischen Motivationen hineinspielen und das vielzitierte „Kindeswohl“ regrediert lediglich zu einem Hilfsargument persönlicher Eigen-Ambitionen.

     

    Darin liegt das Problem.

     

    Es werden dann teilweise alle möglichen „schwerwiegenden Gründe“ im Trennungskonflikt ins Feld geführt und Streitfelder geschaffen. Daher wäre es sicherlich sinnvoll die Gesetzeserweiterung der gemeinsamen Sorge bei nichtehelichen Eltern um die Justitiabilität von Falschbehauptungen im Trennungskonflikt nicht zu erweitern, da die Gesetzesgrundlagen gem. § 164 StGB ja bestehen, sondern diese dann in der Familienrechtspraxis auch umzusetzen. Solange Falschbehauptungen mütterlicher oder väterlicherseits nicht sanktioniert werden ist dies eine Einladung sich über unlautere Methoden das Alleinsorgerecht zu erstreiten.

     

    Welcher Schaden bei den betroffenen Kindern angerichtet wird, wird meist erst dann erahnt wenn Auffälligkeiten auftreten wie Leistungsverlust, Nervosität, Rückzug u.a.

  • D
    DoS

    @ Schulz:

    Ja sie haben Recht, es gibt Männer die ihre Macht mißbrauchen und es gibt Männer, die gegen ihre Partnerinnen Gewalt ausüben. Es gibt auch Frauen beides tun- Machtmißbrauchen und Gewalt gegen den Partner. Nein, Sie können beruhigt sein! Nicht in Deutschland. Zwar belegen dutzende wissenschaftliche Studien aus zahlreichen anderen westlichen Ländern, das häusliche Gewalt nahe zu 50:50 von beiden Geschlechter ausgeht. Aber nein, nicht hier in Deutschland! Deutsche Frauen sind anders.

    Ebenso die Kinder deutscher Mütter: Während Studien zufolge Kinder in allen anderen Ländern massiv unter der Väterentbehrung leiden (z.B. Studie der Universität Lund Schweden- veröffentlicht im unbedeutenden Lancet), signifikant höhere Suizidraten, mehr Drogenkonsum, häufigere Straffälligkeit als Erwachsene haben, reichen den deutschen Kindern eine Mutter völlig aus.

  • D
    DoS

    "Gemeinschaftkeit kam man nicht verordnen" - Nein ?

    Wollen wir dies mal auf andere Gesellschaftsbereiche übertragen ?

    Verkehrsregeln, Nachbarschaftsregeln wie Nachtruhe, oder gerade hier: Forumsregeln?

    Oder Schulpflicht : 9 Jahre in einer Klassengemeinschaft mit festen Regeln ist das etwas keine verordnete Gemeinschaft? Unser ganzer Staat ist auf verordneter Gemeinschaftkeit aufgebaut und nicht auf Anarchie und Faustrecht !

    Nein, nicht unser ganzer Staat, gerade im Familien"recht" gilt das Faustrecht.

    Wenn's um wehrlose Kinder geht kann Gemeinschaftkeit also ein im Sinne des Kindes verantwortungsvolles Verhalten nicht verordnet werden ?!

    Die Folgen ? Die beste Chance für den hauptbetreuenden Elternteil die alleinige Sorge zu erhalten, ist für möglichst viel Streit mit dem Expartner zu sorgen.

    Sollten die Grünen sich mit ihrem Antrag durchsetzen: Die beste Chance für den hauptbetreuenden Elternteil die alleinige Sorge zu behalten, ist für möglichst viel

    Streit mit dem Expartner zu sorgen.

    Wie macht man als hauptbetreuendes Elternteil Streit ? Verweigern von Mediation, Umgangsboykott, erfundene Gewaltschutzanträge, falsche Mißbrauchsvorwürfe, etc.

    Kindeswohl ?

    Diesen Begriff schlage ich zum Unwort des Jahrzehntes vor. Pervertiert aus Munde zahlreicher Richter und Politikerinnen wie

    Frau Zypries, Frau Leutheusser-Schnarrenberger und Frau von den Laien.

     

    Alternativen ?

    Gemeinschaftliches Sorgerecht von Geburt des Kindes an. Wer sich als Elternteil nicht in Mediation einbringt, wer nicht bereits ist zum Kompromissen , wer die Kinder gegen den/die ExpartnerIn aufhetzt, wer seine Elternmacht mißbraucht, der verliert das Sorgerecht solange bis er zur Einsicht kommt.

    Dies ist bereits jetzt in Länder wie Frankreich seit Jahren Rechtsstandard !

     

    Realistisch gesehen : In Deutschland auf Jahrzehnte undenkbar.

    Seien wir doch ehrlich, es geht einzig um die Unantastbarkeit der Frauenmacht im Kinderrechtsfragen und der deutsche Feminismus betrachtet Gleichberechtigung immer noch als Einbahnstraße.

     

    Deshalb eine weitere Alternativ:

    Statt der gemeinschaftlichen Sorgeerklärung nach der Geburt, führen wir doch die präkonzeptions Sorgeerklärung ein.

    Konsequenz: Jeder Mann könnte nun selbst entscheiden ob er einer Frau beischläft, wenn diese vorher sich verweigert, dass für ein eventuelles Kind von beiden gleichberechtigt gesorgt wird. Nun diejenigen Herren der Schöpfung die auf einen OneNightStand aus sind wird's egal sein. Aber diejenigen, die zu ihrer Verantwortung stehen, haben nun die Chance bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, zu sehen wie ernst es ihrer Auserwählten tatsächlich mit dem Gerede von Familie etc. ist.

    Dazu noch ein wenig Aufklärung über die Folgen einer Vaterschaft ohne Sorgerecht, und ich gehe jede Wette ein, bei der derzeitig Einstellung vieler deutscher Frauen zum Thema Gleichberechtigung im Kinderzimmer, wird diese neue Chance der Männer daraus präventiv die Konsequencen zu ziehen, eine größere Auswirkung auf die Geburtenrate haben als der Pillenknick.

  • P
    Peter

    Was gibt es hier zu diskutieren ? Die Verfassung schreibt vor, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sein sollen. Also bitte keine fadenscheinigen Begründungen, wenn ausnahmsweise mal nicht die Frauen profitieren. Ein bisschen Gleichberechtigung für Männer in Sachen Ehe - Scheidungs - und Sorgerecht wär eine gute Sache. Dass sich die ewiggestrigen Frauenorganisation nicht mit einem Machtverlust abfinden wollen und Gleichberechtigung als Gleichberechtigung von Frauen für Frauen begreifen, das war vorraussehbar.

  • SM
    Sven Marschner

    Die Frage ist, wenn sich Frauen ständig den Misshandlungen der Männer ausgesetzt sind, warum funktioniert ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt in anderen Ländern (z. B. Polen) auch? Sind dort durch Ausübungen der gemeinsamen Sorge Misshandlungen an der Tagesordnung?

    Es gibt hierzu auch Studien (zum Beispiel Proksch-Studie), die belegen, dass beim Ausüben der gemeinsamen Sorge die Beziehung zum anderen Elternteil - meist der Vater - erhalten bleibt und die die Unterhaltszahlungen reibungsloser funktionieren.

    Leider liegen wir in Deutschland mit unserem Familienrecht europaweit im Rückstand. Zu Lasten unsere Kinder.

    Mit freundlichem Gruß

    Sven Marschner

  • N
    Niko

    Gemeinsames Sorgegrecht alleine löst keine Probleme: Als ich vor einem Jahr als "Neubetroffener" mit Sorgerecht die Foren der Väterinitiativen las, schien mir das alles überzogen und unmöglich, wir leben doch in einem Rechtsstaat. Nun erfahre ich es am eigenen Leib: Will eine Mutter (mit gemeinsamem Sorgerecht) die Kinder entziehen, kann sie es einfach tun ohne Nachteile zu erleiden. Ganz konkret: Weil ihr die gerichtliche Anordnung des Umganges nicht passte plante sie einen Umzug (400km), lies sich kündigen und klagte auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ohne ein Wort vorher mit mir zu sprechen. Mit Erfolg: Vorläufiges Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten, Vater raus. Also klares Statement an alle Mütter, die den "Erzeuger" zu "Zahler" machen wollen: Schafft Fakten, macht was ihr wollt. Die Gerichte werden es schon bestätigen. Ob der Vater dabei Sorgerecht hat oder nicht ist vollkommen egal.

  • T
    Tommy

    ich frage mich was daran so falsch sein soll, das gemeinsame sorgerecht mit geburt des gemeinsamen kindes zu erhalten, egal ob verheiratet oder nicht. was in vielen staaten der eu normal ist und funktioniert wird ja wohl auch in deutschland anwendbar sein.

    @schulz:was haben misshandelnde männer (väter) damit zu tun? im übrigen misshandeln frauen (mütter) genauso oft. auch würden mit einem gemeinsamen sorgerecht keine rechte der frauen beschnitten sondern nur dem Grundgesetz art.6 absatz 2 und 5 rechnung getragen werden und endlich wenigstens eine der ganzen diskriminierungen der männer abgeschaft. das die leidtragenden der aktuellen gesetzgebung die kinder sind, da gebe ich ihnen recht. und wenn alleinerziehende frauen soviel mehrbelastungen haben, warum teilen sie sie dann nicht mit den vätern der kinder? so könnte man dann wenigstens auch die missbräuchliche machtausübung der frauen eindämmen, die das kind dem vater vorenthalten.

  • BK
    Bernhard Keller

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das gilt für Kinder wie für deren Eltern. Mittlerweile wurde im Unterhaltsrecht dieser Grundsatz umgesetzt: nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Sie erhalten den gleichen Unterhalt wie Eheliche. Jetzt gibt es doch keinen Grund, diesen Gleichstellungsgrundsatz beim Sorgerecht nicht genauso umzusetzen. Momentan ist ein nicht sorgeberchtigter Vater eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes der Willkür der sorgeberchtigten Mutter völlig ausgliefert. Wenn sie "nein" sagt ist nein! Ob das dann dem Wohle des Kindes dient oder ihrer Eitelkeit ist allen

    egal. Warum sollten nichteheliche Väter nicht das gleiche Recht nach einer Trennung genießen dürfen wie Eheliche. Das Kind jedenfalls braucht so oder so beide Eltern zu gleichen Teilen. Dabei ist es selbstverständlich, dass Verantwortung und Belastung gleichermaßen getragen werden. Negativbeispiele (gibt es leider viel zu viele auf allen Seiten), wie in den vorgehenden Kommentaren beschrieben, dienen nur der Polarisierung, aber nicht den betroffenen Kindern.

  • F
    Frank

    In Sachen gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter bildet Deutschland mit Österreich das Schlusslicht innerhalb der EU. In den anderen Ländern ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch nichteheliche Kinder ein Recht auf Umsorgung durch beide Elternteile haben.

     

    Das Risiko für das Kind ist nicht die Ausübung der gemeinsamen Sorge, sondern die Ausgrenzung des Vaters. Wenn der vamv meint, das Problem sind die Väter, die sich nicht um das Kind kümmern wollen, dann verstehe ich dessen fundamentale Ablehnung gegen ein Rechtsanspruch auf gemeinsame Sorge für nichteheliche Väter in keinster Weise. Denn diesen Vätern würde die Ausübung der gemeinsamen Sorge doch so egal sein, wie es sich der vamv nur wünschen könnte.

     

    Gemeinsames Sorgerecht ist Menschenrecht!

  • G
    Gerd

    Nur dort wo Gerechtigkeit herrscht, ist auch Friede.

    Das Väter beim Streit um ihre Kinder oft "aggressiv" wirken hat einen einfachen Grund, sie kämpfen gegen einen überlegenden Gegner. Widerstand gegen diese Familienpolitik, die sich das Kindeswohl auf die Fahnen schreibt und dies her nimmt um die familiäre Bindungen der Eltern, Kinder und Großeltern zu zerstören, ist ein konkretes Zeichen für demokratisches Verständnis.

  • TR
    Tristan Rosenkranz

    Meine Erfahrung aus einem Gespräch mit einer Bundesabgeordneten der Grünen ist, das die Grünen schon sehr feministisch denken, allerdings die Problematik des Vater- und damit Kinderunrechts kennen und zumindest erst einmal "bereit" sind, bei einer Änderung zu unterstützen. Wie das dann auch immer aussehen mag.

  • HS
    Harry Schneider

    Väter werden in diesem Land um Ihre Kinder betrogen. Das muss sich schnellstens ändern. Unzählige Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland sind in Strassburg vor dem EugH anhängig.

     

    Viele Gruesse Harry

    www.vaeterrechte.de

  • DM
    Dr. med. Jörg Schmitt

    In einer Studie über Kinder mit psychisch kranken Elternteilen (definiert als: Elternteile, die wegen ihrer psychischen Erkrankung stationär(!!!) in einer psychiatrischen Klinik behandelt wurden, waren 80 % der Eltern alleinerziehende Mütter. Das Risiko, eine schwere psychische Erkrankung zu bekommen, unterscheidet sich aber zwischen Männern und Frauen kaum.

    Hierfür gibt es drei mögliche Erklärungen:

    1. Psychisch kranke Frauen haben regelmäßig Kinder mit noch schwerer gestörten Vätern

    2. Die große Mehrheit psychisch gesunder Väter verschwinden aus eigenem Entschluss aus dem Leben ihrer Partnerin und Kinder, wenn die Partnerin mit der Erziehung der Kinder überfordert ist

    3. Je gestörter und kommunikartionsunfähiger die Kindesmutter ist, desto leichter wird es ihr in Deutschland gemacht, einen psychisch gesunden Vater von der Betreuung und Erziehung der Kinder auszuschließen

     

    Der Leser mag sich seine getrennten Bekannten anschauen und selbst entscheiden, welche der drei Ursachen wohl die grösste Rolle spielt.

     

    Es gibt noch eine vierte Hypothese, die zu entkräften aber schon viele Versuche unternommen wurden und die teils gebetsmühlenartig von Parteien und Interessengruppen als unsinnig dargestellt wird:

    4. "Alleinerziehen" macht Mütter (und ihre Kinder!) krank.

  • MP
    Michael Pfennig

    Ich hoffe, dass endlich das umgesetzt wird, das Frauenrechtlerinnen seit 40 Jahren gefordert hatten: Väter bekennt euch zur eurer neuen Rolle! Doch warum argumentieren die meisten Mütter plötzlich wieder anders? Hört mal rein bei den Liedern unter www.michael-pfennig.de

  • DE
    Daniel Engert

    Da scheinen die beiden Vor-Kommentatoren etwas nicht richtig verstanden zu haben... mitnichten geht es bei diesem Gesetzesvorschlag um ein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter, es geht um die Möglichkeit, sich ein Sorgerecht vor Gericht zu erstreiten. Das sollte wohl eine Selbstverständlichkeit sein. Auch bei unverheirateten Paaren gilt, dass Mütter nicht unbedingt die "besseren" Erzieherinnen sind. Gerade aus diesem Grund, und weil die alte Gesetzeslage natürlich hochgradig sexistisch war, wurde die Sorgerechtsregelung bei Scheidungen geändert.

  • MS
    Michael Stiefel

    Eine gemeinsame Sorge ab Geburt, unabhängig von Status, Geschlecht, sexueller Orientierung und Familienstand ist europäischer Standard. So werden beide Eltern in die Pflicht genommen und es gibt eine gleiche Elternverantwortung von Anfang an. Für manches Kind wäre das überdies ein lebensrettender Vorteil, verfolgt man die Berichterstattung über grausame Mütter (meist mit alleinigem Sorgerecht).

     

    Außderdem ist der deutsche Sonderweg des §1626a auch vor dem Hintergrund der europäischen

    Familienrechtsentwicklung und der Menschenrechtskonvention unhaltbar. Während nahezu alle europaischen Länder ihren Kindern von Anfang an zwei gleichermaßen verantwortliche und sorgende Eltern einräumen, bilden bald nur noch Deutschland und Österreich eine Allianz der Rückständigkeit.

     

    Der GRÜNEN-vorschlag ist leider nur halbherzig. Ein bischen Gleichberechtigung geht genausowenig, wie ein bischen schwanger.

  • S
    Schulz

    Das würde bedeuten, daß Frauen sich den Mißhandlungen der Väter nie mehr entziehen könnten.

    Es ist traurig aber wahr das es auch Männer gibt

    die das Sorgerrecht mißbrauchen und es als ein Instrument der Machtausübung benutzen!

    Frau und Kind wären bei dieser Gesetzgebung nicht mehr ausreichend geschützt! Leidtragende sind letzten Endes immer die Kinder! Sofern eine Mutter-Kind Beziehung gesund ist sollten Frauen

    in Ihren Rechten nicht beschnitten werden da Sie bei einem alleinigen Sorgerecht ja auch die volle

    Verantwortung und die alleinige Mehrbelastung zu tragen haben!

  • T
    Tom

    Es ist doch sinnvoller die Frage der gemeinsamen Sorge mit der Geburt eines gemeinsamen Kindes zu vereinbaren. Vor jeder späteren Trennung. Zukünftig vielleicht im Rahmen einer Pflichtberatung. Ein automatisch gemeinsames Sorgerecht birgt doch einige Risken und enormes Streitpotential.

  • M
    Martin

    Die liebe Frau Ministerin a.D. (Justiz) hat so oft vernünftige Ansätze menschlicher Politik gezeigt - was in der FDP wahrlich nicht einfach ist - und gilt (wg. mir: galt) zu Recht als eine Vertreterin einer "anderen" / der besseren FDP.

    Wie oft nannte man Sie schon "in einer Reihe" mit Burkhard Hirsch und Gerhard Baum ? Wohl zu oft wie mir scheint.

    Denn mit dem Schwachsinn zeigt Sie (praktizierende Rechtsanwältin) doch nur, dass Ihr und der nun mal vorhandenen Rechtsanwalts-Dichte sowohl unter den FDP-Mitliedern als auch deren Wählern, zunächst offenbar daran gelegen ist, die leidlichen Familienrechtlichen Verfahren als Besitzstand zu Wahren.

    Bei geändertem BGB (gemeinsame Sorge als Regel - auch nach der Trennung) gäb´es weniger Arbeit....

    Es dürfte nicht verwundern wenn Sie regelmäßig Frauen vor Gericht vertritt welche sich auf das gegenwärtige + überholte Recht berufen.

    Doch ganz wirr wird mir, wenn ausgerechnet "Die Grünen" nun mal wieder `die Guten` sein sollen - lt. dem Artikel. Wer sich sachlich mit dem Thema auseinandersetzt und bereit ist, auch mal unter den Stichworten "Bindungstoleranz" oder "PAS" oder "Vollelternschaft in zwei Wohnungen" zu googeln - wird sich schnell in ein Spektrum der zwischenmenschlichen Psychologie und privatrechtlichen Realitäten von Eltern in Trennungssituationen unter bundesdeutschen Rechtsbedingungen einarbeiten können in unserem Land bzw. einlesen können - dass er/Sie zukünftig unter offenbar keiner der 4-6 seriösen Parteien eine akzeptable Wahl mehr finden wird können. Wenn Mütter sich aufgrund falscher Gesetze (die es in anderen Länder ja nicht gibt) auf Sturheit und neurologische Schemata zurückziehen können - fallen Kinderseelen hinten runter.

    (war das jetzt auch agressiv Frau Ministerin a.D. ??)

    m.rose

  • T
    Tommy

    @anke:

    ich glaube sie haben da was verwechselt.

    das kind ist kein machtsymbol des Erzeugers" sondern vielmehr ein macht und druckinstrument der "austrägerinnen", welche das kind als "ihr " eigentum ansehen.

  • T
    Tom

    @Anke : Der Mythos der Unterdrückung der Frau durch den Mann, er hält sich mit Begeisterung.

     

    Dazu ein Zitat : „In zivilisierten Weltgegenden galt lange der unausgesprochene Gesellschaftsvertrag, daß Männer für ihre Privilegien auf der einen Seite mit Nachteilen auf der anderen bezahlen – und Frauen desgleichen. Dieses Verhältnis ist einseitig aufgekündigt worden. Nun fordern Männerrechtler, daß Frauen, wenn sie tatsächlich gleichgestellt werden wollen, auch die Nachteile männlichen Daseins in Kauf nehmen müssen….“ (Zitat von Michael Klonovsky 41/2008).

     

    Woher kommt wohl die Regel „Frauen und Kinder zuerst“? Vom Feminismus oder von Männern, die bereit waren aus edel zu nennenden Motiven ihr eigenes Leben hintenanzustellen – und der Feminismus hat diese Haltung bequemerweise für sich vereinnahmt?

    Einen interessanten Denkansatz hat Prof. Hollstein, S. 277 „Was vom Manne übrig blieb“ :

    „Daher seien männliche Eigenschaften, die seine Kollegen vorgängig kritisiert hätten, in einem ganz anderen Licht zu sehen. Wer beschützt, Nest und Kultur baut, Kinder und Frauen verteidigt, für Nahrung und Schutz sorgt, müsse außenorientiert, leistungsstark, kompetent, aggressiv, mutig und autonom sein. All diese Qualitäten hätten Männer im Laufe der Geschichte nicht zu egoistischen Zwecken eingesetzt, sondern um Frauen und Kindern eine sichere Zukunft aufzubauen und darüber den Fortbestand der Gesellschaft zu garantieren. Männer hätten damit schon immer einem höheren Zweck gedient und dafür ihr Leben geopfert. So kann man es auch sehen. Es würde Männer von vielen Schuldzuweisungen entlasten….“

    Aber diese Sichtweisen waren seit den 70`ern nicht common sense sondern viel lieber die kollektive Beschmutzung männlichen Ansehens, die Unterdrückung durch den Mann und der damit verbundene Revanchismus. Wenn ein Vater sich um seine Kinder kümmern will anstatt nur das Geld anzuschaffen, verlangt daß dies über Sorgeerklärungen nach außen dokumentiert wird, wird es immer Leute geben die diese Haltung sofort schlechtmachen werden.

     

    Und das nachdem Männer Frauen jahrhundertelang versorgt und geschützt haben.

    Unpopuläre Sichtweise, die nicht ins gewohnte Weltbild passt.

  • A
    anke

    Ist das nun ein Fortschritt? Ich meine: Über die Jahrtausende hinweg mussten Frauen Kinder bekommen, weil Männer es so wollten. In der Ehe genau so, wie außerhalb. Sie durften "ihre" Kinder nur dann behalten, wenn der Mann nichts dagegen hatte, und nicht selten blieb die Verantwortung für das Überleben der Kleinen an ihnen allen hängen - bis zu dem Moment, da der Vater eigene Pläne hatte mit "seinem" Nachwuchs. Nun, wo einzelne Frauen (nicht nur im reichen Europa) darauf bestehen, dass ihr Bauch ihnen (und nur ihnen!) gehört, beklagen sich die "Herren der Schöpfung" bei Gericht massenhaft darüber, dass sie noch immer nicht selbst schwanger werden können. Es muss also das Kind als solches inzwischen doch so etwas wie ein Statussymbol geworden sein. Schade nur, dass es offenbar noch immer nicht als eigenständiger Mensch wahrgenommen wird. Als Eigentum seiner Erzeuger soll es bestenfalls deren gestörten Gefühlshaushalt ausgleichen. In schlimmeren Fällen ist es nur der Anlass für Machtspielchen übelster Art. Immerhin: Wo sowohl Mütter als auch Väter versagen können, müssen mehr oder weniger unbeteiligte Dritte entscheiden dürfen. Meinen Segen hätten die Gerichte, auch wenn sie gar nicht anders besetzt werden können als mit Männern und Frauen, die Mütter und Väter sind oder doch wenigstens Töchter und Söhne. Vor allem, weil ich einfach nicht glauben kann, dass jeder und jede, der/die beim Sex nicht verhütet, gleich an seine/ihre Verantwortung denkt dabei. Schließlich: Irgendwie wäre mir so viel Zielstrebigkleit dann doch ein ganz klein wenig unheimlich. Ich meine: Bin ja schließlich kein Papst!

  • T
    Thomas

    @Hans-Peter : „...beim Thema Sorgerecht nicht um Machtfragen gehen (welcher Elternteil "regiert" über das Kind und über den anderen Elternteil?), ....“

     

    In diesem Zusammenhang fallen mir die Zeilen von Khalil Gibran ein :

     

    „Von den Kindern:

    Eure Kinder sind nicht eure Kinder.

    Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht

    des Lebens nach sich selber.

    Sie kommen durch euch,

    aber nicht von euch,

    und obwohl sie mit euch sind,

    gehören sie euch doch nicht.

    Ihr dürft ihnen eure Liebe geben,

    aber nicht eure Gedanken,

    denn sie haben ihre eigenen Gedanken.

    Ihr dürft ihren Körpern ein Haus geben,

    aber nicht ihren Seelen,

    denn ihre Seelen wohnen im Haus von morgen,

    das ihr nicht besuchen könnt,

    nicht einmal in euren Träumen.

    Ihr dürft euch bemühen,

    wie sie zu sein,

    aber versucht nicht,

    sie euch ähnlich zu machen.

    Denn das Leben läuft nicht rückwärts,

    noch verweilt es im Gestern.

    Ihr seid die Bogen,

    von denen eure Kinder

    als lebende Pfeile ausgeschickt werden.

    Der Schütze sieht das Ziel auf dem Pfad der Unendlichkeit,

    und Er spannt euch mit Seiner Macht,

    damit Seine Pfeile schnell und weit fliegen.

    Lasst euren Bogen von der Hand des Schützen

    auf Freude gerichtet sein;

    denn so wie Er den Pfeil liebt, der fliegt…“

     

    Diese loslassende Haltung hat eine grundsätzliche Charakterhaltung zur Voraussetzung : Liebesfähigkeit.

  • RF
    Ralf-G. Fuchs

    Frau Leuthäuser-Doppelname meint also, dass Väter resp. deren Vereine (die sich: "Allen Kindern Mutter und Vater!" zum Ziel gesetzt haben), aggressiv seien.

    Nun, was will denn frau überhaupt? Den engagierten Vater, den sie aussperren und zum Zahlesel degradieren kann, oder den, der sich nach der Zeugung vom Acker macht?

    Ich habe Verständnis dafür, wenn Vätern der Kragen platzt, angesichts der Ignoranz und Faulheit deutscher Familiengerichte, die regelmässig vom EMGR gerügt werden.

    Ich gehöre zu diesen "ungeduldigen" Vätern, weil ich meine Tochter 3 3/4 Jahre weder gesehen, noch gesprochen habe und seit 9 Jahren mich mit einer "Mutter" um nichts weiter als Besuche streiten muss.

    Nur habe ich mit anderen Vätern diese Aggressivität kanalisiert. Wir laufen den Papa-Lauf, zuletzt im Dutzend beim Berlin-Marathon 2008

  • EU
    Eric Untermann

    In ganz Europa lacht man sich entweder kaputt oder reagiert mit völligem Unglauben, wenn es um das deutsche Familienrecht geht. Der lächerliche Ausschluss von Vätern, sofern sie nicht durch einen Trauschein "veredelt" sind ist nur einer der vielen einzigartigen Aspekte, die in Deutschland völlig anders laufen wie fast in unserer gesamten Nachbarschaft. Hier zum Beispiel Details, wie das in Skandinavien funktioniert: www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=420

     

    Es dürfte auch aberwitzig und einzigartig sein, wie man in einem Land, das die höchste Richterdichte der ganzen Welt aufweist und in dem schon lange die Hälfte aller Verfahren vor Gerichten mit dem Familienrecht zu tun hat, immer neue Winkelzüge erfindet, die noch mehr Menschen vor Gericht zwingt, wenn es um ihre Kinder geht.

     

    Da ist nichts mehr reformierbar. Schon lange nicht. Der Wasserkopf muss erst so schwer werden, bis er auseinanderplatzt. Ohne Kapitulation machens die Deutschen nicht. Der Körper, der den Kopf tragen soll ist jedenfalls schon erfreulich schwach. Die Klientel, die das noch etwas angeht, schmilzt immer schneller weg: Denn auch mit der Ablehnung von eigenen Kindern und Vaterschaft sind junge Männer Weltspitze. Der vorige Innenminister nannte das eine erschreckende "Absage an das Leben". Warum applaudieren Männer wohl nicht ihrer gerechten Entrechtung und den wohligen Schmankerln, die das Unterhaltsrecht für sie bereithält, wenn die Vaterschaft eintritt? Wunder über Wunder im winterlichen Deutschland....

  • R
    radex

    Hat sich denn schon mal jemand das Papier der GRÜNEN durchgelesen? Da steht drin, daß sorgerechtswillige Väter erst einmal eine 1-jährige Probezeit zu absolvieren haben. In dieser Zeit müssen sie auch Unterhalt gezahlt haben. Ansonsten soll es auch kein Sorgerecht geben. Natürlich fehlen auch Hinweise auf Gewalt nicht. Und das, obwohl sogar Frau v.d. Leyen vor 2 Wochen offiziell bekanntgab, daß 2/3 aller Kindesmißhandlungen von den leiblichen Müttern verübt werden. Auch Unterhalt für die beim Vater lebenden Kinder zahlen Mütter so gut wie nie. Dies läßt das Papier der GRÜNEN völlig unberücksichtigt. Stattdessen werden falsche Klischees vom gewalttätigen und unterhaltsverweigernden Vater verbreitet, obwohl die Realität ganz anders aussieht.

    Ein Blick über die Grenzen zeigt, daß mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz überall der Vater das Sorgerecht bekommen kann. Immer mehr Staaten haben erkannt, daß diese Möglichkeit die am meisten kindgerechte Lösung ist. Leider sind wir in Deutschland hier noch gute 30 Jahre zurück.

  • H
    Hans-Peter

    Der "Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter" (VaMV) ist seinem Namen entsprechend eine Lobby für Alleinerziehende. Von einem solchen Verband, der elterlichen Fürsorgewillen verwechselt mit "Vätern, die versuchen, in den Alltag (einer Mutter) hineinzuregieren", kann man nicht erwarten, dass er sich für das Recht des Kindes auf eine Beziehung zu beiden Elternteilen ausspricht.

     

    Die Aussage von Frau Liebisch ("hineinregieren...") zeigt zwei Systemfehler in der Denkweise dieses Verbandes. Erstens sollte es beim Thema Sorgerecht nicht um Machtfragen gehen (welcher Elternteil "regiert" über das Kind und über den anderen Elternteil?), und zweitens hat sie die Sichtweise des Kindes leider glatt vergessen.

     

    Von den Kindern, von denen Frau Liebisch spricht, habe ich noch nie eines gesehen. Anders gefragt: Frau Liebisch, welches Kind würde folgenden Satz sagen: "Ja, ich will alleinerziehend groß werden?".

     

    Unsere ehemalige Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger darf man ermuntern, sich zuerst mit den Themen Gewalt von Frauen gegen Männer und Gewalt von Müttern gegen Kinder zu befassen, bevor sie von einem hohen "hohen Aggressionspotential" bei Menschen spricht, die sich lediglich dagegen wehren, dass ihnen Grundrechte abgesprochen werden.

     

    Beiden ExpertInnen ist zu empfehlen, dass sie sich beim Thema "Rechte für Kinder" mehr auf die Position des Kindes einlassen und Parolen aus einem sinnlosen Geschlechterkrieg außen vor lassen. Denn letzterer ist genau das, was Kinder nicht wollen. Sie wollen nicht, dass man wegen ihnen oder um sie streitet. Sie wollen, wie jedes Kind auf dieser Welt, von Eltern geliebt werden, sich bei ihnen geborgen fühlen, und ihnen vertrauen können.

  • R
    runzbart

    Von einer Quote hat der "Verband lediger Mütter", heute "Verband alleinerziehender Mütter und Väter" offensichtlich noch nichts gehört:

     

    VAMV-Bundesvorstand

     

    gewählt von der Bundesdelegiertenversammlung am 10. Juni 2007, Berlin

     

    Vorsitzende:

    Edith Schwab (Rheinland-Pfalz)

    Stellv. Vorsitzende:

    Michaela Huth (Nordrhein-Westfalen),

    Françoise Knaack-Hitti (Saarland)

    Schatzmeister:

    Michael Priebe (Bayern)

    Beisitzer/innen:

    Anke Mende (Berlin),

    Angela Jagenow (Schleswig-Holstein),

    Erika Biehn (Nordrhein-Westfalen),

    Barbara Baur (Baden-Württemberg)

     

    man könnte fast schon drüber lachen, dass nur der schatzmeister männlich ist; der, der mit dem geld umgehn muss.

    mehr als sicherung eigener pfründe ist von dort nicht zu erwarten.

  • T
    Thomas

    Gem. dem Prinzip „Gleiche Rechte – Gleiche Pflichten“ wäre es mehr als selbstverständlich auch bei unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht zu begründen. Abgesprochen werden sollte dies nur dann wenn schwerwiegende Gründe dagegen sprechen.

     

    Solange im nichtehelichen Bereich Mütter vom Gesetzgeber privilegisiert sind wird es schwierig sein hier um Verständnis und Vorteile der gemeinsamen Sorge zu werben, wenn ein gefühlter Einfluß- und Machtverlust befürchtet werden. Das Nichteinräumen der freiwilligen gemeinsamen Sorge kann wiederum vom Vater als Vertrauensverlust empfunden werden was auch die Beziehung entsprechend einseitig belastet und auch zur Trennung führen kann.

     

    Weiterhin besteht im Trennungsfalle das aus Ehe-Sorgerechtsstreitigkeiten bekannte Konfliktpotential, wenn es nicht nach dem „Cochemer Modell“ von vornherein entschlossen verhindert wird.

     

    Es geht hier in Trennungsauseinandersetzungen um die Entscheidungshoheit bzgl. des Kindes, also auch durchaus um Macht, wobei alle möglichen egoistischen Motivationen hineinspielen und das vielzitierte „Kindeswohl“ regrediert lediglich zu einem Hilfsargument persönlicher Eigen-Ambitionen.

     

    Darin liegt das Problem.

     

    Es werden dann teilweise alle möglichen „schwerwiegenden Gründe“ im Trennungskonflikt ins Feld geführt und Streitfelder geschaffen. Daher wäre es sicherlich sinnvoll die Gesetzeserweiterung der gemeinsamen Sorge bei nichtehelichen Eltern um die Justitiabilität von Falschbehauptungen im Trennungskonflikt nicht zu erweitern, da die Gesetzesgrundlagen gem. § 164 StGB ja bestehen, sondern diese dann in der Familienrechtspraxis auch umzusetzen. Solange Falschbehauptungen mütterlicher oder väterlicherseits nicht sanktioniert werden ist dies eine Einladung sich über unlautere Methoden das Alleinsorgerecht zu erstreiten.

     

    Welcher Schaden bei den betroffenen Kindern angerichtet wird, wird meist erst dann erahnt wenn Auffälligkeiten auftreten wie Leistungsverlust, Nervosität, Rückzug u.a.

  • D
    DoS

    @ Schulz:

    Ja sie haben Recht, es gibt Männer die ihre Macht mißbrauchen und es gibt Männer, die gegen ihre Partnerinnen Gewalt ausüben. Es gibt auch Frauen beides tun- Machtmißbrauchen und Gewalt gegen den Partner. Nein, Sie können beruhigt sein! Nicht in Deutschland. Zwar belegen dutzende wissenschaftliche Studien aus zahlreichen anderen westlichen Ländern, das häusliche Gewalt nahe zu 50:50 von beiden Geschlechter ausgeht. Aber nein, nicht hier in Deutschland! Deutsche Frauen sind anders.

    Ebenso die Kinder deutscher Mütter: Während Studien zufolge Kinder in allen anderen Ländern massiv unter der Väterentbehrung leiden (z.B. Studie der Universität Lund Schweden- veröffentlicht im unbedeutenden Lancet), signifikant höhere Suizidraten, mehr Drogenkonsum, häufigere Straffälligkeit als Erwachsene haben, reichen den deutschen Kindern eine Mutter völlig aus.

  • D
    DoS

    "Gemeinschaftkeit kam man nicht verordnen" - Nein ?

    Wollen wir dies mal auf andere Gesellschaftsbereiche übertragen ?

    Verkehrsregeln, Nachbarschaftsregeln wie Nachtruhe, oder gerade hier: Forumsregeln?

    Oder Schulpflicht : 9 Jahre in einer Klassengemeinschaft mit festen Regeln ist das etwas keine verordnete Gemeinschaft? Unser ganzer Staat ist auf verordneter Gemeinschaftkeit aufgebaut und nicht auf Anarchie und Faustrecht !

    Nein, nicht unser ganzer Staat, gerade im Familien"recht" gilt das Faustrecht.

    Wenn's um wehrlose Kinder geht kann Gemeinschaftkeit also ein im Sinne des Kindes verantwortungsvolles Verhalten nicht verordnet werden ?!

    Die Folgen ? Die beste Chance für den hauptbetreuenden Elternteil die alleinige Sorge zu erhalten, ist für möglichst viel Streit mit dem Expartner zu sorgen.

    Sollten die Grünen sich mit ihrem Antrag durchsetzen: Die beste Chance für den hauptbetreuenden Elternteil die alleinige Sorge zu behalten, ist für möglichst viel

    Streit mit dem Expartner zu sorgen.

    Wie macht man als hauptbetreuendes Elternteil Streit ? Verweigern von Mediation, Umgangsboykott, erfundene Gewaltschutzanträge, falsche Mißbrauchsvorwürfe, etc.

    Kindeswohl ?

    Diesen Begriff schlage ich zum Unwort des Jahrzehntes vor. Pervertiert aus Munde zahlreicher Richter und Politikerinnen wie

    Frau Zypries, Frau Leutheusser-Schnarrenberger und Frau von den Laien.

     

    Alternativen ?

    Gemeinschaftliches Sorgerecht von Geburt des Kindes an. Wer sich als Elternteil nicht in Mediation einbringt, wer nicht bereits ist zum Kompromissen , wer die Kinder gegen den/die ExpartnerIn aufhetzt, wer seine Elternmacht mißbraucht, der verliert das Sorgerecht solange bis er zur Einsicht kommt.

    Dies ist bereits jetzt in Länder wie Frankreich seit Jahren Rechtsstandard !

     

    Realistisch gesehen : In Deutschland auf Jahrzehnte undenkbar.

    Seien wir doch ehrlich, es geht einzig um die Unantastbarkeit der Frauenmacht im Kinderrechtsfragen und der deutsche Feminismus betrachtet Gleichberechtigung immer noch als Einbahnstraße.

     

    Deshalb eine weitere Alternativ:

    Statt der gemeinschaftlichen Sorgeerklärung nach der Geburt, führen wir doch die präkonzeptions Sorgeerklärung ein.

    Konsequenz: Jeder Mann könnte nun selbst entscheiden ob er einer Frau beischläft, wenn diese vorher sich verweigert, dass für ein eventuelles Kind von beiden gleichberechtigt gesorgt wird. Nun diejenigen Herren der Schöpfung die auf einen OneNightStand aus sind wird's egal sein. Aber diejenigen, die zu ihrer Verantwortung stehen, haben nun die Chance bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, zu sehen wie ernst es ihrer Auserwählten tatsächlich mit dem Gerede von Familie etc. ist.

    Dazu noch ein wenig Aufklärung über die Folgen einer Vaterschaft ohne Sorgerecht, und ich gehe jede Wette ein, bei der derzeitig Einstellung vieler deutscher Frauen zum Thema Gleichberechtigung im Kinderzimmer, wird diese neue Chance der Männer daraus präventiv die Konsequencen zu ziehen, eine größere Auswirkung auf die Geburtenrate haben als der Pillenknick.

  • P
    Peter

    Was gibt es hier zu diskutieren ? Die Verfassung schreibt vor, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sein sollen. Also bitte keine fadenscheinigen Begründungen, wenn ausnahmsweise mal nicht die Frauen profitieren. Ein bisschen Gleichberechtigung für Männer in Sachen Ehe - Scheidungs - und Sorgerecht wär eine gute Sache. Dass sich die ewiggestrigen Frauenorganisation nicht mit einem Machtverlust abfinden wollen und Gleichberechtigung als Gleichberechtigung von Frauen für Frauen begreifen, das war vorraussehbar.

  • SM
    Sven Marschner

    Die Frage ist, wenn sich Frauen ständig den Misshandlungen der Männer ausgesetzt sind, warum funktioniert ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt in anderen Ländern (z. B. Polen) auch? Sind dort durch Ausübungen der gemeinsamen Sorge Misshandlungen an der Tagesordnung?

    Es gibt hierzu auch Studien (zum Beispiel Proksch-Studie), die belegen, dass beim Ausüben der gemeinsamen Sorge die Beziehung zum anderen Elternteil - meist der Vater - erhalten bleibt und die die Unterhaltszahlungen reibungsloser funktionieren.

    Leider liegen wir in Deutschland mit unserem Familienrecht europaweit im Rückstand. Zu Lasten unsere Kinder.

    Mit freundlichem Gruß

    Sven Marschner

  • N
    Niko

    Gemeinsames Sorgegrecht alleine löst keine Probleme: Als ich vor einem Jahr als "Neubetroffener" mit Sorgerecht die Foren der Väterinitiativen las, schien mir das alles überzogen und unmöglich, wir leben doch in einem Rechtsstaat. Nun erfahre ich es am eigenen Leib: Will eine Mutter (mit gemeinsamem Sorgerecht) die Kinder entziehen, kann sie es einfach tun ohne Nachteile zu erleiden. Ganz konkret: Weil ihr die gerichtliche Anordnung des Umganges nicht passte plante sie einen Umzug (400km), lies sich kündigen und klagte auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ohne ein Wort vorher mit mir zu sprechen. Mit Erfolg: Vorläufiges Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten, Vater raus. Also klares Statement an alle Mütter, die den "Erzeuger" zu "Zahler" machen wollen: Schafft Fakten, macht was ihr wollt. Die Gerichte werden es schon bestätigen. Ob der Vater dabei Sorgerecht hat oder nicht ist vollkommen egal.

  • T
    Tommy

    ich frage mich was daran so falsch sein soll, das gemeinsame sorgerecht mit geburt des gemeinsamen kindes zu erhalten, egal ob verheiratet oder nicht. was in vielen staaten der eu normal ist und funktioniert wird ja wohl auch in deutschland anwendbar sein.

    @schulz:was haben misshandelnde männer (väter) damit zu tun? im übrigen misshandeln frauen (mütter) genauso oft. auch würden mit einem gemeinsamen sorgerecht keine rechte der frauen beschnitten sondern nur dem Grundgesetz art.6 absatz 2 und 5 rechnung getragen werden und endlich wenigstens eine der ganzen diskriminierungen der männer abgeschaft. das die leidtragenden der aktuellen gesetzgebung die kinder sind, da gebe ich ihnen recht. und wenn alleinerziehende frauen soviel mehrbelastungen haben, warum teilen sie sie dann nicht mit den vätern der kinder? so könnte man dann wenigstens auch die missbräuchliche machtausübung der frauen eindämmen, die das kind dem vater vorenthalten.

  • BK
    Bernhard Keller

    Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das gilt für Kinder wie für deren Eltern. Mittlerweile wurde im Unterhaltsrecht dieser Grundsatz umgesetzt: nichteheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Sie erhalten den gleichen Unterhalt wie Eheliche. Jetzt gibt es doch keinen Grund, diesen Gleichstellungsgrundsatz beim Sorgerecht nicht genauso umzusetzen. Momentan ist ein nicht sorgeberchtigter Vater eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes der Willkür der sorgeberchtigten Mutter völlig ausgliefert. Wenn sie "nein" sagt ist nein! Ob das dann dem Wohle des Kindes dient oder ihrer Eitelkeit ist allen

    egal. Warum sollten nichteheliche Väter nicht das gleiche Recht nach einer Trennung genießen dürfen wie Eheliche. Das Kind jedenfalls braucht so oder so beide Eltern zu gleichen Teilen. Dabei ist es selbstverständlich, dass Verantwortung und Belastung gleichermaßen getragen werden. Negativbeispiele (gibt es leider viel zu viele auf allen Seiten), wie in den vorgehenden Kommentaren beschrieben, dienen nur der Polarisierung, aber nicht den betroffenen Kindern.

  • F
    Frank

    In Sachen gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter bildet Deutschland mit Österreich das Schlusslicht innerhalb der EU. In den anderen Ländern ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch nichteheliche Kinder ein Recht auf Umsorgung durch beide Elternteile haben.

     

    Das Risiko für das Kind ist nicht die Ausübung der gemeinsamen Sorge, sondern die Ausgrenzung des Vaters. Wenn der vamv meint, das Problem sind die Väter, die sich nicht um das Kind kümmern wollen, dann verstehe ich dessen fundamentale Ablehnung gegen ein Rechtsanspruch auf gemeinsame Sorge für nichteheliche Väter in keinster Weise. Denn diesen Vätern würde die Ausübung der gemeinsamen Sorge doch so egal sein, wie es sich der vamv nur wünschen könnte.

     

    Gemeinsames Sorgerecht ist Menschenrecht!

  • G
    Gerd

    Nur dort wo Gerechtigkeit herrscht, ist auch Friede.

    Das Väter beim Streit um ihre Kinder oft "aggressiv" wirken hat einen einfachen Grund, sie kämpfen gegen einen überlegenden Gegner. Widerstand gegen diese Familienpolitik, die sich das Kindeswohl auf die Fahnen schreibt und dies her nimmt um die familiäre Bindungen der Eltern, Kinder und Großeltern zu zerstören, ist ein konkretes Zeichen für demokratisches Verständnis.

  • TR
    Tristan Rosenkranz

    Meine Erfahrung aus einem Gespräch mit einer Bundesabgeordneten der Grünen ist, das die Grünen schon sehr feministisch denken, allerdings die Problematik des Vater- und damit Kinderunrechts kennen und zumindest erst einmal "bereit" sind, bei einer Änderung zu unterstützen. Wie das dann auch immer aussehen mag.

  • HS
    Harry Schneider

    Väter werden in diesem Land um Ihre Kinder betrogen. Das muss sich schnellstens ändern. Unzählige Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland sind in Strassburg vor dem EugH anhängig.

     

    Viele Gruesse Harry

    www.vaeterrechte.de

  • DM
    Dr. med. Jörg Schmitt

    In einer Studie über Kinder mit psychisch kranken Elternteilen (definiert als: Elternteile, die wegen ihrer psychischen Erkrankung stationär(!!!) in einer psychiatrischen Klinik behandelt wurden, waren 80 % der Eltern alleinerziehende Mütter. Das Risiko, eine schwere psychische Erkrankung zu bekommen, unterscheidet sich aber zwischen Männern und Frauen kaum.

    Hierfür gibt es drei mögliche Erklärungen:

    1. Psychisch kranke Frauen haben regelmäßig Kinder mit noch schwerer gestörten Vätern

    2. Die große Mehrheit psychisch gesunder Väter verschwinden aus eigenem Entschluss aus dem Leben ihrer Partnerin und Kinder, wenn die Partnerin mit der Erziehung der Kinder überfordert ist

    3. Je gestörter und kommunikartionsunfähiger die Kindesmutter ist, desto leichter wird es ihr in Deutschland gemacht, einen psychisch gesunden Vater von der Betreuung und Erziehung der Kinder auszuschließen

     

    Der Leser mag sich seine getrennten Bekannten anschauen und selbst entscheiden, welche der drei Ursachen wohl die grösste Rolle spielt.

     

    Es gibt noch eine vierte Hypothese, die zu entkräften aber schon viele Versuche unternommen wurden und die teils gebetsmühlenartig von Parteien und Interessengruppen als unsinnig dargestellt wird:

    4. "Alleinerziehen" macht Mütter (und ihre Kinder!) krank.

  • MP
    Michael Pfennig

    Ich hoffe, dass endlich das umgesetzt wird, das Frauenrechtlerinnen seit 40 Jahren gefordert hatten: Väter bekennt euch zur eurer neuen Rolle! Doch warum argumentieren die meisten Mütter plötzlich wieder anders? Hört mal rein bei den Liedern unter www.michael-pfennig.de

  • DE
    Daniel Engert

    Da scheinen die beiden Vor-Kommentatoren etwas nicht richtig verstanden zu haben... mitnichten geht es bei diesem Gesetzesvorschlag um ein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter, es geht um die Möglichkeit, sich ein Sorgerecht vor Gericht zu erstreiten. Das sollte wohl eine Selbstverständlichkeit sein. Auch bei unverheirateten Paaren gilt, dass Mütter nicht unbedingt die "besseren" Erzieherinnen sind. Gerade aus diesem Grund, und weil die alte Gesetzeslage natürlich hochgradig sexistisch war, wurde die Sorgerechtsregelung bei Scheidungen geändert.

  • MS
    Michael Stiefel

    Eine gemeinsame Sorge ab Geburt, unabhängig von Status, Geschlecht, sexueller Orientierung und Familienstand ist europäischer Standard. So werden beide Eltern in die Pflicht genommen und es gibt eine gleiche Elternverantwortung von Anfang an. Für manches Kind wäre das überdies ein lebensrettender Vorteil, verfolgt man die Berichterstattung über grausame Mütter (meist mit alleinigem Sorgerecht).

     

    Außderdem ist der deutsche Sonderweg des §1626a auch vor dem Hintergrund der europäischen

    Familienrechtsentwicklung und der Menschenrechtskonvention unhaltbar. Während nahezu alle europaischen Länder ihren Kindern von Anfang an zwei gleichermaßen verantwortliche und sorgende Eltern einräumen, bilden bald nur noch Deutschland und Österreich eine Allianz der Rückständigkeit.

     

    Der GRÜNEN-vorschlag ist leider nur halbherzig. Ein bischen Gleichberechtigung geht genausowenig, wie ein bischen schwanger.

  • S
    Schulz

    Das würde bedeuten, daß Frauen sich den Mißhandlungen der Väter nie mehr entziehen könnten.

    Es ist traurig aber wahr das es auch Männer gibt

    die das Sorgerrecht mißbrauchen und es als ein Instrument der Machtausübung benutzen!

    Frau und Kind wären bei dieser Gesetzgebung nicht mehr ausreichend geschützt! Leidtragende sind letzten Endes immer die Kinder! Sofern eine Mutter-Kind Beziehung gesund ist sollten Frauen

    in Ihren Rechten nicht beschnitten werden da Sie bei einem alleinigen Sorgerecht ja auch die volle

    Verantwortung und die alleinige Mehrbelastung zu tragen haben!

  • T
    Tom

    Es ist doch sinnvoller die Frage der gemeinsamen Sorge mit der Geburt eines gemeinsamen Kindes zu vereinbaren. Vor jeder späteren Trennung. Zukünftig vielleicht im Rahmen einer Pflichtberatung. Ein automatisch gemeinsames Sorgerecht birgt doch einige Risken und enormes Streitpotential.