Konflikt oder Bürgerkrieg?: Keine Nato-Intervention in Syrien
Die syrischen Regierungstruppen drängen die Aufständischen zurück. Trotz der anhaltenden heftigen Gefechte lehnt die Nato eine ausländische Militärintervention ab.
BEIRUT/BERLIN/SYDNEY afp/dpa | Kämpfer der syrischen Opposition haben sich am Mittwoch aus der von den Regierungstruppen umstellten Region Al-Haffe nahe der Grenze zur Türkei zurückgezogen. Wie die in London ansässige Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte mitteilte, zogen sich die Kämpfer der Freien Syrischen Armee in der Nacht zum Mittwoch aus den Ortschaften Zankufa, Dafil und Bakas zurück.
Die Gegend in der Provinz Latakia steht seit vergangener Woche unter starkem Beschuss der Regierungstruppen, am Dienstag wurden laut Beobachtungsstelle drei Zivilisten getötet und dutzende verletzt.
Die Stadt Homs stand seit Mittwochmorgen erneut unter Beschuss der Regierungstruppen, wie die Beobachtungsstelle mitteilte. Demnach feuerten die Soldaten von Staatschef Baschar al-Assad dutzende Granaten auf das Stadtviertel Chalidie. In mehreren Viertel gab es demnach heftige Kämpfe zwischen Regierungssoldaten und Aufständischen. Mehrere Soldaten sowie ein Aufständischer seien getötet worden.
NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen sprach sich gegen eine ausländische Militärintervention in Syrien aus. Diese wäre „nicht der richtige Weg für Syrien“ sagte Rasmussen am Mittwoch in der australischen Hauptstadt Canberra. Es gebe derzeit keine entsprechenden Pläne. Der Däne verurteilte das Vorgehen der syrischen Sicherheitskräfte und deren „Unterdrückung von Zivilisten“ als „skandalös“. Es gebe „keinen Zweifel, dass das syrische Regime für Verletzungen des Völkerrechts verantwortlich ist“.
Konflikt oder Bürgerkrieg
Bürgerkriege sind bewaffnete Konflikte innerhalb eines Staates. Dabei kämpfen mehrere inländische Gruppen um die Herrschaft, häufig unter Einmischung ausländischer Mächte. Es geht meist um die Vorherrschaft in einem Territorium oder dessen Unabhängigkeit. Ursachen für Bürgerkriege können politische, soziale, ethnische oder religiöse Konflikte sein.
In Syrien ist mit Blick auf die jüngsten Massaker bereits von einem Bürgerkrieg die Rede gewesen. Auch der oberste UN-Friedenshüter, Untergeneralsekretär Herve Ladsous, spricht jetzt von einem Bürgerkrieg. Das Ausmaß der Gewalt habe so massiv zugenommen, dass sich damit auch die Natur der Kämpfe verändert habe.
Zweifelhaft ist aber, ob die wesentlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Betroffen sind bisher nur einzelne Regionen in Syrien. Einen umfassenden Konflikt unter den verschiedenen Religionsgruppen gibt es bislang nicht. Nur wenige Christen stehen beispielsweise aufseiten der Opposition. Unter den Kurden gibt es Anhänger wie Gegner des Regimes.
Völkerrechtlich betrachtet gilt ein Bürgerkrieg nicht als Krieg im ursprünglichen Sinn, sondern als innere Angelegenheit eines Staates. Artikel 3 der Genfer Konventionen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 stellen aber Minimalanforderungen an die Beteiligten - wie etwa das Verbot von Folter.
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