piwik no script img

Kondome aus BerlinWerbung verboten

Kondomverpackungen mit der Werbung „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ sind nicht zulässig. Durch diesen Hinweis könnten Verbraucher irregeführt und darüber getäuscht werden, dass ein Kondom nur einmal verwendet werden darf, urteilte das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag. Gerade Jugendliche wüssten nicht unbedingt über die richtige Anwendung dieses Verhütungsmittels Bescheid, so die Richter. Ausgelöst hatte den kuriosen Rechtsstreit die Berliner Firma Einhorn. Sie hatte ihre Kondome mit dem Spruch beworben. (AZ: 14c O 124/15) (epd)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen