■ NRW wählt am 12. September: Kommunalwahl kann stattfinden
Karlsruhe (AP) – Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen kann wie geplant stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht wies gestern eine Verfassungsbeschwerde zweier Wählervereinigungen gegen den Wahltermin ab. Die eine rechte Kommunalvereinigung und eine Wählergruppe „Essener für Essen“ hatten vor Gericht geklagt, dass ihnen nicht genügend Zeit für die Wahlvorbereitungen geblieben sei. Denn erst am 14. Juli hatte der Düsseldorfer Landtag die Fünfprozenthürde für die Kommunalwahlen aufgehoben.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, bei Wahlen in den Ländern könne es nicht die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes rügen. Dieses Recht bestehe nur bei politischen Wahlen auf Bundesebene. Die Wählergemeinschaften könnten sich auch nicht auf die im Grundgesetz festgelegte Rechtsstellung der Parteien berufen, da dies nur für Parteien gelte.
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