Kommmentar RAF-Urteil: Die Bundesanwaltschaft agiert hilflos
Zu Recht verweigern Richter Beugehaft für ehemalige RAF-Mitglieder. Es ist unwahrscheinlich, dass solche Drohungen zu neuen Erkenntnissen führen.
Zu Recht hat der Bundesgerichtshof das Ansinnen der Bundesanwaltschaft verworfen, drei frühere RAF-Mitglieder in Erzwingungshaft zu nehmen. Das Ziel der obersten Anklagebehörde bestand darin, dass die drei endlich aussagen, wer am 7. April 1977 in Karlsruhe die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback abgegeben hat. Schon die Vorstellung, die verurteilten RAF-Mitglieder Mohnhaupt, Klar und Folkerts mit der Androhung von sechs Monaten Haft zum Reden zu bringen, war einigermaßen absurd. Schließlich haben die früheren RAF-Aktivisten 20 und mehr Jahre in Haft verbracht - und Aussagen vor Gericht bislang konsequent verweigert. Es fällt schwer zu glauben, dass auch nur einer in der Karlsruher Anklagebehörde ernsthaft daran geglaubt hat, mit der Drohung zu neuen Erkenntnissen zu kommen.
Das offiziell verkündete Ende der RAF liegt mehr als zehn Jahre zurück, das letzte Attentat verübte die selbst ernannte Guerilla vor 17 Jahren mit der Ermordung von Detlev Karsten Rohwedder, Chef der Treuhandanstalt . Der "bewaffnete Kampf" ist vorbei. Die Attentate der Achtzigerjahren, die einer sogenannten dritten Generation der RAF zugerechnet werden, sind aber bis heute nicht einmal im Ansatz geklärt. Und auch im "Deutschen Herbst", der Anschlagserie der RAF vor drei Jahrzehnten, ist der Tatbeitrag der einzelnen RAF-Mitglieder umstritten, wie sich im Fall der Ermordung Bubacks deutlich gezeigt hat. Dass die Angehörigen der Terroropfer eine umfassende Aufklärung der Verbrechen fordern, ist nur zu verständlich. Die von der Bundesanwaltschaft angestrebte Beugehaft war aber nur eine hilflose Reaktion auf diese berechtigten Interessen.
Das ist vor allem vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass andere staatliche Stellen die Aufklärung der RAF-Anschläge regelrecht hintertreiben. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ließ in diesem Jahr eine mehr als siebzigseitige Akte des Kölner Verfassungsschutzes aus Geheimhaltungsgründen sperren, die die Karlsruher Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Buback-Mord angefordert hatte. Von der Androhung einer Beugehaft ist in diesem Zusammenhang nichts bekannt geworden.
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