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KommentarUnbefriedigendes Urteil

Kommentar von Michael Stiller

Auch nach dem Freispruch stellt sich die Frage, warum Max Strauß als einziger der Helfer des Waffenlobbyisten Schreiber niemals Geld erhalten haben soll.

D ass die zweite Auflage des Steuerstrafprozesses in Augsburg für Max Strauß mit einem Freispruch enden würde, war absehbar. Mühsam schleppte sich die vom Bundesgerichtshof angeordnete neue Runde dahin. Die Staatsanwaltschaft arbeitete sich erfolglos an seinen Vorgaben ab: Das Treuhandverhältnis zwischen Strauß und dem Lobbyisten Karlheinz Schreiber über das legendäre Schweizer Maxwell-Konto müsse besser belegt werden als im ersten Prozess. Der hatte 2005 zu einem Schuldspruch und einer Gefängnisstrafe von über drei Jahren geführt.

Strauß kam zugute, dass er von den 2,5 Millionen Mark, die Schreiber auf diesem Konto gebunkert hatte, niemals Geld erhalten hatte. Damit war der Beweis, das Geld sei für den mit Schreiber in Flugzeug- und Panzergeschäfte involvierten Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten bestimmt gewesen, nicht zu führen. Auch fehlt dem Freispruch jeder Ruch von bayerischem Amigo-Unwesen. Ohnehin spielt der Strauß-Clan in Bayern keine Rolle mehr, die eine Sonderbehandlung hätte befürchten lassen müssen.

Plausibilität allein genügt nicht für eine Verurteilung. Natürlich stellt sich nach wie vor die Frage, warum Max Strauß als Einziger der bereits verurteilten Schreiber-Helfer kein Honorar bekommen haben soll. Immerhin war, als die Geschäfte getätigt wurden, sein Vater Verwaltungsratschef von Airbus, um dessen Flugzeuge es ging. Da liegt die Annahme einer gekonnten Familienkonnektion, gedeckt durch Schreiber, nahe. Der legte eine Spur in Richtung CSU, für die eine "Kriegskasse" angelegt worden sei.

Der Freispruch ist ein Tribut an den Rechtsstaat und mindert nicht die Ermittlungsleistungen der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung. Immerhin haben die Behörden einen gewaltigen Parteienfinanzierungsskandal in der CDU aufgedeckt und Strafen für die Mitangeklagten erwirkt. Das wiegt mehr als die unbefriedigende Tatsache, dass sie jetzt den Politikersohn unbestraft laufen lassen müssen. Wem das von Schreiber längst wieder abgeräumte Maxwell-Millionenvermögen wirklich zusteht, kann nur er selber sagen. Er entzieht sich seinem Prozess aber in Kanada.

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2 Kommentare

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  • MK
    Marcel Kabbe

    Verfassungskiller...ganz legal...

     

    Das man in Deutschland Politiker (oder deren Umfeld) schmieren darf, ist nichts neues. Nur die Reihenfolge, erst der Gefallen, dann das Geschenk, sollte beachtet werden. Gute Vorbilder sind Schröder und Clement.

    Das StGB ist hier machtlos. Das es jedoch eines der schlimmsten Vorgänge für eine Demokratie ist, das diese so schamlos umgangen wird, wird von der Öffentlichkeit kaum bewertet.

    Schreibers Glaubwürdigkeit als möglicher Kronzeuge dürfte unter dem Strauß-Urteil deutlich leiden; ein Umstand, der der Ex-Clique von Kohl, insbesondere der Kanzlerin und dem Innenminster sehr gelegen kommen dürften...sollte Schreiber je ausgelierfert werden...

  • HM
    Heinrich Müller

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    Michael Stiller hat eigentlich eine Menge Ahnung von den bayerischen Verhältnissen. Wie ausgerechnet er zu dem Urteil kommen kann, der Strauß-Clan spiele in Bayern keine Rolle mehr, bleibt ein Rätsel. Alte Seilschaften und Vitamin B haben schon vieles überlebt. In anderen Verfahren verschwinden jedenfalls keine Festplatten, die bereits in der Hand von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft waren. Vor dem Gesetz sind alle gleich, besonders die einen - nicht wahr?

     

    Heinrich Müller