Kommentar: Meinungsfreiheit kennt Grenzen
Berlins Datenschutzbeauftragter hat ein Bußgeld gegen das Internetprotal meinprof.de verhängt - zu Recht.
Niemand ist unfehlbar - auch oder gerade Uni-Professoren nicht. Darum ist es ein berechtigtes Interesse, wenn Studenten ihr eigenes Onlineportal haben, auf der sie anonym Lehrveranstaltungen und deren Dozenten bewerten dürfen. Doch jede Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Der Datenschutzbeauftragte hat zu Recht die zügellose Kritikwut auf dem Onlineportal MeinProf.de in die Schranken gewiesen. Die Betreiber sind aufgefordert, alle öffentlich an den Pranger gestellten Profs schriftlich vorab zu informieren. Zudem dürfen sich nur jene Studenten ein Urteil erlauben, die tatsächlich schon einmal eine Veranstaltung des Dozenten besucht haben.
Die Professoren postalisch zu informieren dürfte für die Betreiber des Portals die kleinste Hürde sein. Immerhin sind sämtliche Dozenten der Bundesrepublik auf der MeinProf-Webseite bereits fein säuberlich und alphabetisch sortiert aufgelistet. Da kann ein Rundbrief nicht das Problem sein.
Komplizierter dürfte der Nachweis sein, wer den Dozenten tatsächlich schon live erlebt hat. Doch mit technischer Raffinesse müsste auch dieses Problem für die Betreiber zu lösen sein. Über einen Code könnten zum Beispiel nur diejenigen Zugang zu einem Bewertungsportal erhalten, die als Veranstaltungsteilnehmer registriert sind. In anderen Städten gibt es dieses Verfahren bereits.
Es bleibt ein weiterer bitterer Nachgeschmack. Denn ein Blick auf das Portal zeigt: Gerade einmal 2 Prozent der Studierenden haben bisher eine Bewertung abgegeben. Das ist zwar nicht die Schuld der Betreiber, doch bei gerade 10 bis 15 Bewertungen pro Prof drängt sich der Verdacht auf, dass sich vor allem Frustrierte zu Wort gemeldet haben. Repräsentativ ist diese Bewertung nicht.
Gegen Feedbacks ist nichts einzuwenden. Damit müssen auch Professoren leben. Wenn sie aber dazu genutzt werden können, Dozenten böswillig zu verleumden, geht der Persönlichkeitsschutz vor.
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