Kommentar: Das Volk darf Geld begehren
Die Eltern wollen mehr Geld aus geben, um ihre Kleinen besser für die Zukunft zu rüsten. Und damit haben sie sich schon einmal durchgesetzt.
Die organisierten Eltern mausern sich zu ernst zu nehmenden Gegnern des Finanzsenators. Beide argumentieren dabei mit der Nachsicht auf die folgenden Generationen: Finanzsenator Ulrich Nußbaum will den Landeshaushalt sanieren, um die Kleinen nicht mit zu vielen Schulden zu belasten. Die Eltern wollen mehr Geld aus geben, um ihre Kleinen besser für die Zukunft zu rüsten. Und damit haben sie sich schon einmal durchgesetzt: Nach dem Anlauf zu einem Volksbegehren für bessere Betreuung in den Kitas knickte der Senat ein und erfüllte einen Großteil der Forderungen lieber freiwillig, anstatt die offene Auseinandersetzung zu suchen.
Können also jetzt kleine, gut organisierte Interessengruppen mit sympathischen Anliegen den Senat erpressen? Bedeutet direkte Demokratie in Wirklichkeit weniger Demokratie?
Keinesfalls! Schließlich kann sich der Senat ja auch der Abstimmung stellen - und dann im Wahlkampf argumentieren, warum er es wichtiger findet, die Prioräten anders zu setzen. Ob er das bei der Forderungen nach einer besseren Hortbetreuung am Ende auch durchsetzen könnte, ist allerdings unklar: Schließlich haben auch die Eltern gute Argumente auf ihrer Seite.
Der Senat darf aber keine Angst vor der Auseinandersetzung um teure und sympathische Volksbegehrens-Forderungen haben. Wenn die Bürger über große Summen abstimmen, sind sie sich dieser Verantwortung auch bewusst. Und je mehr landesweite Abstimmungen es gibt, desto besser wird das klappen. Dazu muss der Senat den Bürgern diese Verantwortung aber auch zutrauen, anstatt erst einen Kompromiss mit den Initiatoren eines Volksbegehrens einzugehen und sich dann über die Kosten zu beklagen.
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