Kommentar: Fix und unfertig
■ Warum die Legalisierung von Druckräumen noch lange nicht klar ist
Auf der Erfolgsliste des Senats macht es sich blendend, wenn kurz vor Toresschluß noch die Legalisierung der Fixerräume hinzugefügt werden kann. Geklärt ist mit dem Gutachten bei genauerer Betrachtung allerdings wenig. Die Achillesferse des Fixerraum-Konzepts ist die Staatsanwaltschaft. Anders als in Frankfurt zieht sie bisher nicht mit an einem Strang.
Drogeneinrichtungen bewerten die Rechtsprüfung als Ergebnis des politischen Drucks. Wirklich? Ob die Staatsanwälte sich politisch bedrängen lassen, ist noch gar nicht ausgemacht. Sie sind, anders als Polizisten, unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Wie sie es auslegen werden, ist so unberechenbar wie vorher. Bisher haben sie Fixerräume strafrechtlich in Ruhe gelassen. Zu ignorieren, daß dort konsumiert wird, dürfte nun aber eher schwieriger geworden sein. Schließlich sprach sogar der Justizsenator offen von Drogenkonsum.
Auch wenn man die Haltung der Staatsanwälte in diesem Fall bedauern muß – die mißliche Lage, in der die MitarbeiterInnen der Druckräume sich befinden, ist nicht der Hamburger Staatsanwaltschaft anzulasten, sondern dem Gesetzgeber in Bonn.
Grundsätzlich kann man den Anklägern nicht im Ernst vorwerfen, daß sie sich nicht nach den Wünschen der Exekutive richten. Unter anderen politischen Vorzeichen würde den liberalen Geistern dieser Stadt angesichts einer solchen Forderung jedes einzelne Haar zu Berge stehen. Denn letztlich bedeuten politische Handlungsanweisungen gegenüber der Justiz eine Auflösung der Gewaltenteilung. Silke Mertins
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