Kommentar: Es darf gelacht werden
■ Justiz verschwieg peinlichen Einbruch
Warum hat die Justizbehörde am 12. Januar kein Wort nach außen dringen lassen über den geflohenen Häftling Sahin N.? Ist es nicht üblich, über Knast-Ausbrecher die Öffentlichkeit zu informieren? Die Sprecherin des Justizsenators hat eine einfache Erklärung für das Schweigen: „Das war ja kein Ausbruch, das war ein Einbruch.“ Stimmt. Und über Einbrüche in den Knast wird üblicherweise die interessierte Öffentlichkeit nicht informiert. Das könnte allerdings auch daran liegen, daß es Einbrüche dort üblicherweise nicht gibt.
Der groteske Fall des Sahin N. deutet darauf hin, daß der offene Vollzug, der eine Brücke zwischen Gefängnis und Wiedereingliederung die die Freiheit bieten soll, schon ziemlich viel Freiheit bietet. Bei Menschen, die sich sogar durch eine empfindliche Haftstrafe nicht abschrecken lassen, stellt sich insgesamt die Frage, was der offene Vollzug soll – außer die Strafe unter der Hand zu verkürzen. Als letzte Etappe einer längeren Haftstrafe wird er offenbar nicht ernst genommen.
Der Fall zeigt auch, wie heftig es knirscht zwischen Justiz und Polizei. Den Herr der scharfen Sprüche, den Innensenator Borttscheller, nun gleichzeitg zum Justizsenator zu machen, kann allerdings nicht die Lösung sein. Noch gibt es Gewaltenteilung in Bremen. Dazu gehört auch, daß man in der Polizei laut und verbittert lachen darf über die Justizbehörden. Klaus Wolschner
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