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■ KommentarArbeitsverweigerung

„Let the sun shine in your heart“, lautet die Botschaft der Love Parade. Das klingt eher nach unschuldigen Girlie-Zöpfchen und glücklich machenden Plateauschuhen denn nach politischer Botschaft. Nur weil die Stadt ihre Kassen mit klingendem Raver-Geld füllen und ihr Image mit glänzenden Raver-Augen aufpolieren will, wird das Kommerzspektakel noch nicht politisch. Dabei könnte die Love Parade durchaus eine Plattform für den politischen Diskurs bieten: Wann ist eine Veranstaltung politisch? Schließlich hat sich nach dem BUND und einem adligen Kleinkind jetzt auch „ein Kreis von verantwortungsbewußten Menschen, deren politisches Engagement größtenteils bis in in die Bürgerbewegung der DDR zurückreicht“, an die Öffentlichkeit gewandt. Die ehemaligen Bürgerbewegten fordern, ein „Zeichen gegen die Entsolidarisierung des Gemeinwesens“ zu setzen. Eigentlich könnte jetzt endlich eine spannende Debatte darüber losbrechen, welche Maßstäbe die Innenverwaltung bei „politischen“ Veranstaltungen anlegt. Doch genau das verweigert Schönbohm beharrlich. Diese Argumentationsarmut muß nun das Verwaltungsgericht ausbügeln. Die Innenverwaltung hat nicht nur eine unpopuläre Entscheidung abgewälzt, sondern auch bei der Frage gekniffen, wo die Grenze zwischen Politik und Kommerz ist. Für eine politische Verwaltung ist das schlicht Arbeitsverweigerung. Barbara Bollwahn

Siehe Bericht Seite 22

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