Kommentar: Kein Schutz vor Sheriffs
■ Sicherheit ist eine hoheitliche Aufgabe
Privatisierung hat ihre Grenzen dort, wo es um hoheitliche Aufgaben geht. Dies wird immer wieder als Selbstverständlichkeit gesagt, ist aber offenkundig alles andere als selbstverständlich. Diejenigen, die die Mülltonnen abholen, müssen nicht im besonderen Treueverhältnis des öffentlichen Diestes stehen. Sicherheit dagegen ist eine „hoheitliche Aufgabe“.
Aber immer mehr privaten Firmen werden solche Aufgaben übertragen, nicht nur in Kaufhäusern, auch auf Einkaufsstraßen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. StraßenbahnfahrerInnen stellt die BSAG fest ein, aber für die Sicherheit in den Bahnen werden Firmen beauftragt, auf die die BSAG wenig Einfluß hat.
Die BSAG hat schnell auf die Festnahme ihres obersten Sicherheits-Partners reagiert, drückt sich aber vor der entscheidenden Frage. Daß ihr Sicherheits-Chef, der jetzt unter dem Verdacht der Anstiftung zum kaltblütigen Mord verhaftet wurde, ein „einwandfreies Führungszeugnis“vorgelegt hat, spricht eher gegen die BSAG: Mehr hat sie nicht verlangt? Wer kontrolliert die private security?
Der Mann wäre von der Polizei nie in diese Verantwortung gestellt worden, bei einem polizeiinternen Vorgang wären die Erkenntnisse der Kripo über ihn selbstverständlich berücksichtigt worden. Was nur den Schluß erlaubt: Man kann viel „outsorcen“und privatisieren, nicht aber die öffentliche Sicherheit. Klaus Wolschner
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