Kommentar: Kontrolle ist besser
■ Warum auf Hamburger Akademien und Privatschulen harte Zeiten zukommen
Man soll keine schlafenden Hunde wecken, aber in puncto private Ausbildung für teures Geld wird sich das kaum vermeiden lassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat gestern eine Akademie gerügt, die StudentInnen einen vertragsgemäßen Unterricht verwehrt hatte. Jetzt muß das Institut einen Teil der Semestergebühren zurückerstatten.
Obwohl der Zivilsenat die spannende Frage nach der Qualität des Lehrangebotes ausdrücklich ausgeklammert hat, werden sich nach dieser höchstrichterlichen Entscheidung noch mehr private Ausbildungsanbieter fragen lassen müssen: Und wie steht es bei Ihnen?
Nach dem Hamburger Privatschulgesetz von 1989 hatten die Heilpraktiker-, Ballett- und Kunstakademien bislang nichts zu befürchten. Private Einrichtungen bedürfen weder einer Genehmigung noch unterliegen sie einer behördlichen Kontrolle. Der Schulträger muß dem zuständigen Amt lediglich mitteilen, daß er gedenkt, in einem bestimmten Gebäude sein Wissen weiterzugeben. Stempel, Unterschrift, fertig. 30 bis 40 solcher Einrichtungen gibt es in der Hansestadt.
Von Gütesiegeln oder Qualitätskontrollen blieben die privaten Akademien bislang verschont. Staatliche Universitäten werden schließlich auch nur gelegentlich von einem Nachrichtenmagazin unter die Lupe genommen. Wie es aussieht, bleibt unzufriedenen StudentInnen nichts anderes übrig, als den Privatschulleitern eigenhändig mit dem OLG-Urteil vor der Nase herumzuwedeln.
Lisa Schönemann
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