Kommentar: Deutscher Basar
■ Öcalan laufenlassen, PKK verfolgen?
Es ist eben etwas Besonderes, in gehobener Stellung für Verbrechen verantwortlich zu sein. Bei der Verurteilung eines Kurden, der auf Bremens Straßen die grün-rot-gelbe Fahne der PKK hochgehalten hat, wird gesagt, es gehe um den Rechtsfrieden. Mitgliedschaft oder auch nur Werbung für die verbotene Vereinigung PKK sei verboten – aber, so scheint es, das Anführen der PKK nicht.
Wenn der Bremer PKK-Verteidiger Horst-Eberhard Schultz sogar nach Syrien ins Lager des PKK-Führers fahren mußte, bevor er in Düsseldorf vor einem deutschen Gericht PKK-Mitglieder verteidigen durfte, dann zeigt das die Reichweite von Öcalans Macht. Der PKK-Führer ist nicht nur für die kleinen Fahnen-Träger, sondern auch für Morde und Erpressungen in Deutschland verantwortlich.
Schultz hat recht: Wer die Strafverfolgung von Öcalan aussetzt, hat folglich auch kein Recht, über kleine Fahnenträger zu urteilen. Die rot-grüne Bundesregierung hat dieses Problem offenbar nicht gesehen, sie schweigt zu der brennenden Frage und bietet das Rechtsempfinden auf dem Basar der Opportunitäten feil: Welchen (politischen) Preis ist der PKK-Führer bereit zu zahlen?
Wenn es darum ginge, kurdischen und türkischen Mitbürgern ein Stück Rechtsstaatlichkeit vorzuleben, dann müßte es für die kleinen Fahnenträger eine Amnestie geben, für den verantwortlichen Kopf aber ein ordentliches Gerichtsverfahren. Klaus Wolschner
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