Kommentar: Das richtige Maß voll
■ Warum Staatsanwälte im Dev-Sol-Prozeß zu Recht in die Schranken verwiesen wurden
Vorsichtig ist die Bundesanwaltschaft nicht gerade, wenn es gilt, Anklagepunkte gegen Mitglieder der „Devrimci Sol“ zu formulieren. In ihrem Bestreben, die Aktivitäten der linksextremen kurdisch-türkischen Organisation einzudämmen, fahren die Bundesanwälte immer wieder schwere Geschütze auf. Auf Mord, Mordversuch und sogar „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ lauten die Anklagen in gleich drei Hamburger Prozessen gegen die verfeindeten Karatas- und Yagan-Flügel der Dev Sol.
Auch in dem gestern beendeten Verfahren gegen zwei Yagan-Anhänger schwang die Anwaltschaft zunächst die Keule des Terroristenparagraphen „129a“ Strafgesetzbuch. Doch der eigens für den Prozeß zusammengestellte „Staatsschutzsenat 3a“ hat die Bundesanwälte in ihre Schranken verwiesen und das Verfahren auf das richtige Maß reduziert.
In der Tat gab es zwischen beiden Flügeln immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen, die auch in Hamburg mit Schußwaffen ausgetragen wurden. Diese Straftaten zu verfolgen und abzuurteilen, ist eine wichtige Aufgabe der bundesdeutschen Justiz.
Doch sollten die Rivalitäten als das bewertet werden, was sie sind: schwere Körperverletzungen, sogar mit dem Risiko des Todes. Die verfeindeten Gruppen sind keine Killerkommandos.
Es bleibt daher zu hoffen, daß sich auch im Parallelverfahren gegen drei Karatas-Männer der Staatsschutzsenat dazu durchringen kann, den Prozeß auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Kai von Appen
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