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KommentarProblem verbannt

■ Die Rechtschreibreform darf bleiben

Der Senat macht es sich einfach: Wie schon bei den letzten fünf eingeleiteten Volksbegehren wird der Wille nach Volksabstimmung dem Staatsgerichtshof übergeben – zur endgültigen Beerdigung. Bisher wurde immer argumentiert, das Volksbegehren sei haushaltsrelevant und damit unzulässig. Immerhin eine neue Begründung zur Ablehnung hat sich der Senat nun zu eigen gemacht. Der Effekt aber ist der Gleiche.

Dabei hätte man in Bremen keine Angst vor einigen Sprach-Konservativen haben zu müssen. Sicher: In Schleswig-Holstein haben 56,4 Prozent der Abstimmenden gegen die Reformen votiert. Aber während auch in Niedersachsen der Kampf um das scharfe s und die Schifffahrt tobte, wurden in Bremen unaufgeregt die neuen Regelungen eingeführt. Doch dann wählten die Reform-KritikerInnen das kleinste Bundesland strategisch als nächstes Einfallstor.

Die BremerInnen hätten sich bei einem Volksbegehren von Argumenten überzeugen lassen. Meist werden von Reform-Gegnern nur die krassen Beispiele angefüht, um gegen die Neuregelung anzugehen. Zuweilen argumentieren sie sogar falsch: Das Rumaroma muß nicht, wie befürchtet, Ruma-roma getrennt werden, zu Lasten kann auch in Zukunft zu Lasten geschrieben werden. Auch Wörter werden nicht vernichtet. Die Argumente braucht es nun nicht mehr.

Christoph Dowe

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