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Kommentar zu militantem StaatsschutzEin Rechtsstaat - ganz am Ende

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Willkür beherrschte das Ermittlungsverfahren. Beruhigend ist, dass die Kontrolle durch das BGH dieses Mal funktioniert hat.

Dieses Ermittlungsverfahren grenzte an Willkür. Über sieben Jahre wurden drei Linksradikale abgehört und observiert, weil sie die "militante gruppe" (mg) gegründet haben sollen. Doch die Überwachung der drei war von Beginn an rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss festgestellt.

Und dabei ging es nicht um offene Rechtsfragen, die der BGH nun endlich geklärt hat. Nein, es bestand von Anfang an kein Verdacht und es ergab sich auch keiner im Rahmen der siebenjährigen Ermittlungen. Es genügte, dass die drei Beschuldigten sich mit ähnlichen Themen befassten wie die mg. Öfter wurde die Überwachung abgebrochen, dann wieder aufgenommen, aber nicht, weil es nun doch einen Verdacht gab, sondern weil sich die allgemeine Gefahrenlage verschärfte und man dann einfach jemand überwachen wollte - quasi als Arbeitsnachweis.

Bild: taz

Christian Rath ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Üblicherweise entschuldigen BKA und Bundesanwaltschaft solche illegalen Grundrechtseingriffe damit, es habe ja der Ermittlungsrichter des BGH zugestimmt. Auch diesmal gab es mehr als 30 zustimmende Beschlüsse. Allerdings wurde dem Richter ein entlastendes Sprachgutachten des BKA vorenthalten. Bei solchen Manipulationen kann der Richtervorbehalt nicht funktionieren. Leider handelt es sich bei diesem an den Haaren herbeigezogenen Ermittlungsverfahren um keinen Ausrutscher. So hat die Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G-8-Gipfels von Heiligendamm 2007 eine terroristische Vereinigung von Gipfelgegnern erfunden, um die Bewegung besser überwachen zu können.

Beruhigend ist an diesen Vorgängen nur, dass zumindest die Schlusskontrolle durch den 3. Strafsenat des BGH funktioniert. Hier gibt es keine Kameraderie, sondern rechtstaatliche Kontrolle, wie sie sein sollte.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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4 Kommentare

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  • S
    Stefan

    Die Rechtsstaatliche Kontrolle funktioniert aber leider im Moment, gerade was die Verhältnismäßigkeit von Polizeieinsätzen und Überwachungen angeht, erst nach den Einsätzen. Es haben schon etliche Urteile festgestellt, dass die Polizei beim Castor oder anderen Großdemos bei denen sie lange Massenkessel aufrecht erhalten die Leute im Kessel mit Wasser und Essen versorgen müssen. Umgesetzt wurde es bisher noch nicht. Eine Kontrollfunktion die nur anmahnt, aber aus der keine Konsequenzen für zukünftiges Handeln ensteht hilft niemanden wirklich weiter...

  • K
    Korpsgeist

    In dem Urteil des BGH wird der Ermittlungsrichter in Schutz genommen. U.a. wird er nicht dafür kritisiert, dass er Sätze von der GbA direkt übernommen hat (vielleicht ein Fall für Bundesverfassungsgerich).

    Kameraderie gibt es wohl, zumindestens gegenüber dem Ermittlungsrichter. Denn der Schwarze Peter wird einfach der Generalbundesanwaltschaft und dem BKA zu geschoben (was in diesem Fall auf Grund der offensichtlichen Täuschung einfach ist).

    Des weiteren wird dem Betroffenen die weitere Akteneinsicht verweigert, was vermuten lässt, dass sich dort noch mehr Rechtsbrüche finden lassen.

  • GT
    gegen taz

    Soso die armen Linken mal wieder.

     

    Wäre es nicht am besten, wenn Linksradikale, "Antif"-Chaoten und andere einfach tun könnten was sie wollen ?

     

    Dann wäre bestimmt alles prima in Deutschland !

     

    Vielleicht sollte die "taz" mal mehr in diese Richtung gehen.

  • H
    Hanno

    Ich finde es ja ein bißchen seltsam zu behaupten die Kontrolle habe funktioniert. Wird irgendeinem der Verantwortlichen was passieren? Muss Ziercke jetzt so lange in den Knast wie die unschuldig festgenommenen? Sicher nicht.

     

    Wenn ein Gericht Ewigkeiten später feststellt, dass Maßnahmen von Strafverfolgungsbehörden rechtswidrig waren, das aber keinerlei Konsequenzen hat, kann man meiner Ansicht nach kaum davon sprechen, dass hier irgendeine wirksame Kontrolle stattfindet.