Kommentar zu den Wasserbetrieben: Niedrige Preise, Ahoi!

Die Wasserverträge aus dem Jahr 1999 waren eine teuflische Konstruktion.

Das Verfahren des Bundeskartellamts ist der beste Weg, das Berliner Wasser endlich billiger zu machen. Wenn die Behörde wie am Montag angekündigt die Preise per Verfügung deutlich senkt, profitieren die Verbraucher davon sofort. Und sie müssen nicht über einen Umweg doch noch zahlen.

Das war nämlich die teuflische Konstruktion in den Wasserverträgen, mit denen die schwarz-rote Koalition im Jahr 1999 die Hälfte der Wasserbetriebe an private Konzerne verkaufte: Die Käufer erhielten eine Gewinngarantie, im Gegenzug stiegen die Wasserpreise kräftig an. Und in den lange geheimen Verkaufsverträgen wurde festgelegt: Sobald das Land Berlin die Gewinngarantie antastet, muss es den Konzernen einen Ausgleich direkt aus dem Landeshaushalt zahlen. Der damalige Senat versuchte so, auch künftige Senate dauerhaft zu binden – egal, welche Koalition zwischenzeitlich von den Wählern eine Mehrheit bekommt.

Späte Einsicht

Doch die vertragliche Gewinngarantie bindet nur das Land Berlin. Wenn dagegen das Bundeskartellamt die Preise per Verfügung senkt, muss das Land keinen Ausgleich zahlen. Das Verfahren ist damit der effektivste Weg, nicht nur die Preise der Wasserbetriebe, sondern auch ihre überhöhten Gewinne zu senken. Und ohne diese Gewinne sinkt auch der Preis, zu dem Berlin die Wasserbetriebe zurückkaufen kann: Den Verkauf der Hälfte des Unternehmens zu diesen Konditionen hält nämlich inzwischen zum Glück keine politische Partei mehr für richtig.

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