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Kommentar zu WasserbetriebenEin letzter Sieg für Harald Wolf

Kommentar von Sebastian Heiser

Noch-Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei) war immer gegen die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. Jetzt kann er einen späten Erfolg feiern.

A ls die Hälfte der Berliner Wasserbetriebe im Jahr 1999 an private Konzerne verkauft wurden, war Harald Wolf der größte Kritiker des Geschäftes. Der damalige PDS-Fraktionsvorsitzende musste in den letzten Jahren als Wirtschaftssenator und Aufsichtsratsvorsitzender der Wasserbetriebe die Privatisierungsverträge umsetzen, die er immer bekämpft hatte. Aber sein Ziel, diese Privatisierung weiter zu bekämpfen, gab er nicht auf.

Sein Problem war die Gewinngarantie. Denn die privaten Anteilseigner der Wasserbetriebe hatten sich schließlich bei ihrem Kauf vor zwölf Jahren in den Wasserverträgen eine heikle Zusicherung geben lassen: Sollte der Gewinn der Wasserbetriebe nicht ausreichen, muss Berlin die garantierte Rendite direkt aus dem Landeshaushalt an die Unternehmen zahlen. Doch diese Gewinngarantie gilt nur für Umstände, die das Land Berlin zu verantworten hat. Kartellrecht ist jedoch Bundesrecht. Harald Wolf brachte also das Bundeskartellamt dazu, sich des Falles anzunehmen. Und für Nachteile aus der Entscheidung des Bundeskartellamtes muss das Land Berlin nicht haften. Die Gewinngarantie wäre ausgehebelt.

Schritt Richtung Rückkauf

Ohne die hohen Gewinne sind die Wasserbetriebe für die privaten Anteilseigner nicht mehr von Wert. RWE und Veolia wären sicher bereit, ihre Anteile an den Wasserbetrieben für wenig Geld an das Land Berlin zurückzuverkaufen. Den Erfolg würde die neue Koalition aus SPD und CDU einstreichen - aber bedanken müssten sie sich bei dem scheidenden Wirtschaftssenator Harald Wolf und seiner Linkspartei.

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1 Kommentar

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  • W
    Wolfgang

    Dass die Gewinngarantie der privaten Anteilseigner durch eine Entscheidung des Kartellamtes ausgehebelt wäre, stimmt aus zwei Gründen NICHT:

     

    1. Das Kartellamt hat nur die Trinkwasserpreise betrachtet und im Vergleich als zu hoch bewertet. Es würde also nur derjenige Teil der Gewinngarantie beschnitten, der sich auf die Trinkwasserpreise bezieht. Man muss außerdem berücksichtigen, dass die Abwasserkosten den größeren Teil gegenüber den Trinkwasserkosten ausmachen.

     

    2. Man muss den §23.7 aus dem Konsortialvertrag noch etwas genauer lesen: dort steht nämlich zur Sicherung der Gewinngarantie auch noch folgendes:

    "... Soweit die Nachteile der BWB durch die in Satz 2 oder Satz 3 genannten Maßnahmen nicht ausgeglichen werden, obwohl das Land Berlin die ihm möglichen Maßnahmen getroffen und an den von der Holding und der BB-AG vorgeschlagenen Maßnahmen mitgewirkt hat, ist das Land Berlin verpflichtet, der BB-AG die Hälfte der geringeren Gewinne oder höheren Verluste der BB-AG aus dem StG-Vertrag I, die auf der Nichtigerklärung beruhen und durch die vorgenannten Maßnahmen nicht ausgeglichen werden, auszugleichen. Der Ausgleich nach Satz 4 und Satz 5 erfolgt durch eine teilweise oder vollständige Abtretung des Gewinnanspruchs des Landes Berlin gegen die BWB für das jeweilige Geschäftsjahr. Sofern der abgetretene Gewinnanspruch des Landes Berlin niedriger ist als der auszugleichende Betrag, wird das Land Berlin der BB-AG den Differenzbetrag erstatten."

     

    Mit anderen Worten: Die Hälfte der entgangenen Gewinne zahlt das Land Berlin auch nach einem Spruch des Kartellamts. Dieser Betrag wird dann sicherlich zum Schaden der Bürger an anderer Stelle wieder eingespart werden müssen.